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Folge 31-22 vom 05. August 2022 / Unesco / Stralsund und Wismar – 20 Jahre Weltkulturerbe-Städte / Zwei Städte – ein Erbe in Mecklenburg-Vorpommern

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 31-22 vom 05. August 2022

Unesco
Stralsund und Wismar – 20 Jahre Weltkulturerbe-Städte
Zwei Städte – ein Erbe in Mecklenburg-Vorpommern

Die UNESCO feiert in diesem Jahr den 

50. Jahrestag der Verabschiedung der Welterbekonvention. Gleichzeitig jährt sich die Aufnahme der „Historischen Altstädte Stralsund und Wismar“ in die Welterbeliste zum 20. Mal. Beides ist Anlass für Stralsund und Wismar, ihr Welterbe in besonderer Weise in den Blickpunkt zu rücken. 

Für Oberbürgermeister Alexander Badrow und Bürgermeister Thomas Beyer vermitteln Welterbestätten ein Verständnis für unsere Geschichte und verbinden Menschen über Grenzen hinweg. „Es sind Orte, in denen wir gemeinschaftlich zum Wohle der gesamten Menschheit handeln. Das wollen wir in Stralsund und Wismar im Jubiläumsjahr zeigen.“

„Zwei Städte – ein Erbe“, in diesem Sinne haben die beiden Städte für die Bürger und für Gäste ein Jahresprogramm zusammengestellt. Es wirft neue Perspektiven auf die Altstädte und ermöglicht unterschiedliche kulturelle Zugänge. Bis Dezember dieses Jahres sind insgesamt 

45 Veranstaltungen geplant, darunter Führungen, Konzerte, Wettbewerbe, Ausstellungen, Tagungen, Lesungen.

Welterbestätten sind Orte von herausragendem Wert. Insgesamt 1154 Kultur- und Naturdenkmale in 167 Ländern gehören derzeit zum UNESCO-Welterbe der Menschheit. Davon befinden sich 51 dieser Orte in Deutschland. Vor 20 Jahren, am 27. Juni 2002, wurden die „Historischen Altstädte Stralsund und Wismar“ in die Welterbeliste der UNESCO aufgenommen. Damit bescheinigte ihnen die Staatengemeinschaft einen außergewöhnlichen universellen Wert. Sie sind somit weltweit als besonders schützenswert 

anerkannt.

Grundlage ist die UNESCO-Welterbekonvention aus dem Jahr 1972, die bislang von 194 Staaten unterzeichnet wurde. Sie verpflichten sich darin, ihre Welterbestätten zu schützen und für künftige Generationen zu erhalten.

Über die Aufnahme neuer Stätten in die Welterbeliste entscheidet jährlich das Welterbe-Komitee. Um als Welterbe anerkannt zu werden, muss eine Stätte von außergewöhnlichem universellen Wert sein. Der Vorschlag kommt aus den Ländern selbst. Gemeinsam mit dem Antrag ist ein überzeugender Erhaltungsplan vorzulegen. Kriege, Naturkatastrophen, Verfall oder Bauprojekte bedrohen Welterbestätten überall auf der Erde. Die so genannte „Rote Liste“ verzeichnet die Stätten des gefährdeten Welterbes.

Stralsund und Wismar sind Beispiele für typische mittelalterliche Hansestädte. Sie haben ihre Stadtgrundrisse mit dem Gefüge aus Straßen, Quartieren, Plätzen und Grundstücken seit dem Mittelalter bewahrt. Erhalten sind viele Gebäude aus verschiedenen Epochen, darunter Giebelhäuser, Klöster, Rathäuser und sechs aus Backstein errichtete Pfarrkirchen. Sie belegen den im Seehandel erworbenen Reichtum und zeugen von der politischen Bedeutung beider Ostseestädte während der Hansezeit. Ihre fast 200-jährige Zugehörigkeit zum schwedischen Königreich im 17. und 18. Jahrhundert machten Stralsund und Wismar zu wichtigen Festungen und Verwaltungszentren. Zeugnisse dieser Zeit wie barocke Palais oder Wallanlagen sind noch heute in beiden Städten zu finden. Der Untergrund beider Altstädte ist außerdem ein Bodendenkmal mit reichem Erbe.





Stralsund in Zahlen

Anzahl Denkmäler in der Altstadt: 563.

Sanierungsgrad Altstadt: zirka 90 Prozent aller Gebäude sind saniert.

Anzahl Gebäude Altstadt, 2002: 1004 Gebäude; 2020: 1164 Gebäude (davon zirka 80 Prozent im Privateigentum).

Bevölkerungsanzahl Altstadt am 

31. Dezember 2002: 3741; am 31. Dezember 2021: 6173.

Tourismus: 2002: 274.397 Übernachtungen. 2020: 584.806 Übernachtungen.

Anzahl öffentlicher Gelder, die seit 1990 in die Altstadt geflossen sind: 341 Millionen Euro, davon städtischer Eigenanteil 

168 Millionen Euro. Quelle: Pressestelle Stralsund/www.stralsund.de