26.04.2024

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Folge 32-22 vom 12. August 2022 / Europäischer Gerichtshof / EuGH-Urteile provozieren noch mehr Einwanderung / Lobbygruppen wie Pro Asyl jubeln. Die Bundesregierung schweigt verschämt. Und die oppositionelle CDU fürchtet plötzlich einen Asyl-Tourismus

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 32-22 vom 12. August 2022

Europäischer Gerichtshof
EuGH-Urteile provozieren noch mehr Einwanderung
Lobbygruppen wie Pro Asyl jubeln. Die Bundesregierung schweigt verschämt. Und die oppositionelle CDU fürchtet plötzlich einen Asyl-Tourismus
Peter Entinger

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat in der vergangenen Woche mehrere deutsche Regelungen zum Umgang mit Immigranten gekippt. Das oberste rechtsprechende Organ der EU erklärte bestehende Regelungen zum Nachzug von Familienangehörigen von Flüchtlingen sowie Einschränkungen von Kindergeldleistungen für Zuzügler aus anderen EU-Staaten für rechtswidrig.

Es sind mehrere Punkte, die aufhorchen lassen und den Verdacht nähren, Deutschland könnte eine weitere, ungebremste Einwanderungswelle bevorstehen. Laut dem Luxemburger Urteil sind EU-Staaten dann für die Asylanträge von Minderjährigen zuständig, wenn deren Eltern bereits in einem anderen EU-Staat einen Schutzstatus erhalten haben. In dem konkreten Fall ging es um eine in Deutschland geborene russische Minderjährige. Sie war vor einem deutschen Gericht dagegen vorgegangen, dass ihr Asylantrag abgelehnt wurde. Das deutsche Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatte diesen für unzulässig erklärt, weil die Familie der Antragstellerin bereits zuvor in Polen der Schutzstatus zuerkannt worden war. 

Für die Prüfung des Antrags der Minderjährigen sei also Polen zuständig, argumentierte die Bundesbehörde. Der EuGh sieht das anders. Das bedeutet, dass künftig Asylsuchende munter zwischen EU-Staaten hin und her reisen können. Eine Ablehnung sei nämlich nur zulässig, wenn der Antragsteller selbst bereits in einem anderen EU-Staat Asyl erhalten habe, was bei einem laufenden Verfahren lange dauern kann. 

Erleichterung des Familiennachzugs

Um die Länge des Verfahrens ging es auch in einer anderen Entscheidung. Beim Familiennachzug für anerkannte Asylbewerber dauert das Verfahren oft so lange, bis Minderjährige erwachsen werden. Dann durften enge Verwandte wie Eltern oder Kinder nicht mehr automatisch ins Land, sondern mussten einen eigenen Antrag stellen. Das Gericht stellte nun fest, dass das Recht auf Familiennachzug auch für Erwachsene besteht, wenn sie zum Zeitpunkt des Asylantrags minderjährig waren. Egal, ob ein Kind zu seinen in Deutschland als Flüchtling anerkannten Eltern möchte, oder ob ein Kind in Deutschland anerkannt wurde und auf die Erlaubnis hofft, dass seine Eltern zu ihm ziehen dürfen, kommt es darauf an, dass das Kind zu dem Zeitpunkt minderjährig war, als der Asylantrag gestellt wurde.

Bei den entsprechenden Lobbygruppen ist die Euphorie groß. Eine „180-Grad-Wende“ der Flüchtlingspolitik bejubelte die Organisation Pro Asyl: „Nach der bisherigen Behörden-Logik büßen die Familien dafür, dass die deutsche Bürokratie so langsam arbeitet“, hieß es in einer Erklärung. 

Kindergeld für arbeitslose EU-Bürger

Teuer zu stehen dürfte Deutschland auch eine weitere Entscheidung kommen. Denn der EuGH kassierte eine Regel, die Kindergeldzahlungen für zugezogene Menschen aus anderen EU-Staaten einschränkt. Demnach dürfen Ansprüche in den ersten drei Monaten des Aufenthalts nicht von Einkünften aus einer Erwerbstätigkeit abhängig gemacht werden. 

Das bedeutet, dass auch arbeitslose EU-Ausländer Kindergeld einfordern können. „Da im EU-Recht hinsichtlich solcher Familienleistungen keine Ausnahme vom Grundsatz der Gleichbehandlung von Inländern und Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedsstaates vorgesehen sei, steht das EU-Recht der deutschen Ungleichbehandlung entgegen“, teilte das Gericht mit. 

In Berliner Regierungskreisen wurden die Urteile auffallend still zur Kenntnis genommen. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums wollte sich nicht zu möglichen Konsequenzen des Urteils äußern und verwies darauf, dass die Entscheidung zunächst ausgewertet werden müsse. Die ausführliche Urteilsbegründung liege ebenfalls noch nicht vor. „Wenn sich daraus Handlungsbedarf ergibt, wird das natürlich erfolgen“, teilte das Ministerium lediglich lapidar mit. 

Kritik kam allerdings aus den Reihen der Opposition. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Christoph de Vries zeigte sich entsetzt: „Der Grundgedanke der Freizügigkeit in der EU basiert nicht auf der Inanspruchnahme attraktiverer Sozialleistungen. Das Urteil birgt die Gefahr von Kindergeld-Tourismus nach Deutschland“, sagte er der „Bild“-Zeitung und forderte die Bundesregierung auf, eine „rechtssichere Lösung“ zu finden, die dies verhindere.

Mariana Harder-Kühnel, stellvertretende AfD-Bundessprecherin und ebenfalls Bundestagsabgeordnete, nahm die Luxemburger Richter ins Visier: „Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs erhöht den Druck auf unseren Sozialstaat und all jene, die mit ihrer Arbeit die Steuer-Milliarden erwirtschaften müssen, die hier großzügig verteilt werden.“