28.03.2024

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Folge 34-22 vom 26. August 2022 / Kolumne / Schädliche Aneignung

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 34-22 vom 26. August 2022

Kolumne
Schädliche Aneignung
Florian Stumfall

Da sage noch einer, die Schweizer seien hinter ihren Bergen nicht auf der Höhe der Zeit. Das Gegenteil ist richtig, wie ein schönes Beispiel darlegt, das sich vor wenigen Tagen ereignet hat. Zu Zürich in der Bar „Das Gleis“ des Zollhauses wollte doch tatsächlich der österreichische Musiker Mario Parizek mit sogenannten Dreadlocks auftreten, jenen zwar dünn geflochtenen, aber dafür langen Rasta-

locken, obwohl er unübersehbar von weißer Hautfarbe ist. 

Dieses ruchlose Ansinnen wurde indes im Ansatz unterbunden und das Konzert kurzerhand gestrichen. Ein Weißer mit einer Frisur schwarzafrikanischen Herkommens? Schandbar! Ein unerträglicher Versuch kultureller Aneignung, wie diese stets eine perfide Form des Rassismus darstellt. Da musste auch das Bemühen des Musikanten scheitern, sich herauszureden in dem Sinne, dass er diese Frisur seit seinem 13. Lebensjahr trage, als Ausdruck seines „Kampfes gegen rechts“. Doch die kulturelle Aneignung ist derart verletzend, dass auch ein edler Beweggrund darüber nicht hinwegtäuschen kann.

Ein Schweizer Einzelfall, eine erfreuliche Ausnahme, könnte man befürchten? Aber nein. Bereits gegen Ende Juli wurde in der Bundeshauptstadt Bern das Konzert einer überwiegend weißen Latino-Combo mit Namen „Lauwarm“ abgebrochen, weil ebensolche Rastalocken von Leuten mit der falschen, das heißt wiederum weißen Hautfarbe getragen wurden. 

Neues Schweizer Markenzeichen

Man sieht: Die politische Korrektheit hält siegreich Einzug auch in der Schweiz, und bald wird der Kampf gegen den Rassismus in all seinen Formen und im Besonderen gegen die „weißen Dreadlocks“ zu den unverzichtbaren Kennzeichen der Eidgenossenschaft gehören, ebenso wie Wilhelm Tell, die Präzisions-Uhr und der Rütlischwur.

Allerdings hinterlassen diese beiden hoffnungsfrohen Ereignisse den Zweifel einer beunruhigenden Ungewissheit. Denn wenn man auch zuverlässig hoffen darf, dass die Zeiten endgültig vorbei sind, in denen jeder sein Haar so trug, wie es ihm eben passte, fragt man sich doch mit zunehmender Sorge, wie es eigentlich sein kann, dass weiße Spielleute lateinamerikanische, ja kreolische Musik zum Besten geben, ob mit Haaren oder ohne. Hier weist die kulturelle Sensibilität noch sichtbare Lücken auf.

Zu Sorge geben noch weitere Lebensbereiche Anlass. Es häufen sich die Fälle, da man in deutschen Städten weiße Menschen exotische Lokale betreten sieht, die dann dort Platz nehmen, um sich ein chinesisches, mexikanisches oder, meinetwegen, arabisches Mahl servieren zu lassen. Wo bleibt hier der Aufschrei, wo die Klage über eine kulturelle Aneignung im ganz wörtlichen Sinne? Wer wirft derartige Frevler aus dem Lokal, wer schützt dessen Besitzer vor solchen Übergriffen?

Da wir aber bei den fremdländischen Küchen auf drei überseeische Beispiele verwiesen haben, stellt sich eine weitere, bislang unbeantwortete Frage von bestürzender Dringlichkeit. Wie verhält es sich mit der räumlichen Definition in Sachen der kulturellen Aneignung? Sprechen wir von Mexiko, so ist die Sache klar: Mexiko steht unter dem Schutz des Verbotes. Wie aber, wenn jemand Tapas schätzt, und dabei kein Spanier ist? Fällt das trotz Gleichschaltung durch die EU auch unter kulturelle Aneignung? Oder wie steht es mit Frankreich – und bildet hier gegebenenfalls das Elsass eine Ausnahme? 

Unstrittig dürfte sein, dass die Deutschen, so sie es mit dem Verbot der kulturellen Aneignung ernst nehmen, hinfort auf ihr Lieblingsgetränk Kaffee werden verzichten müssen, denn der stammt aus Afrika oder Lateinamerika. Die Briten wird es mit dem Tee ebenso hart treffen. Das Rechnen mit den fälschlicherweise arabisch genannten Ziffern dürfte ebenfalls bald ein Ende nehmen, denn sie stammen aus Indien und sind erst auf dem Weg wiederholter Aneignung auf uns gekommen. 

Wie sollen wir es halten mit dem Kulturgut der Seide, des Porzellans, die doch beide nicht nur aus China stammen, sondern auch noch auf zweifelhaften Wegen angeeignet wurden? Die Harfe stammt aus dem antiken Ägypten – bald wird sie in europäischen Orchestern nicht mehr erklingen, und die Liebhaber von Rotwein müssen der Rebsorte Shiraz Adieu sagen, denn die kommt aus Persien. Man sieht, was sich bereits bei dem Zusammenbruch globaler Lieferketten angedeutet hat: Auch sie dienen nur der kulturellen Aneignung und werden sich bald als überflüssig erweisen, ebenso wie der gesamte weltweite Handel – so jedenfalls sollte die Hoffnung linksgrüner, moralisierender  Weltverbesserer lauten.

Und umgekehrt?

Was aber, wenn man aus europäischer Sicht die Sache umdreht und das Verbot der kulturellen Aneignung auf die Dritte Welt anwendet? Was hat sich diese an Kulturgütern angeeignet, angefangen von der Zahnpasta bis zum Wasserkraftwerk? Was wäre dort ohne Penicillin, befestigte Straßen und Kunstdünger? Längst hat man sich jedenfalls in den Kapitalen an Autos, Supermärkte, Konzerte europäischer Klassik, Buchläden und elektrisches Licht gewöhnt. Schwer zu ermessen, was diesen Vorgang von der kulturellen Aneignung unterscheidet. 

Oder darf man dort, was wir nicht dürfen? Man hat manchmal den Eindruck. Hierzulande ist beispielsweise der schwarz geschminkte Othello längst einen unrühmlichen Theater-Tod gestorben – als Abgrund der Niedertracht, die man nur englisch bezeichnen kann: „Blackfacing“. Doch bei den Aborigines in Australien herrscht die Sitte, sich bei gewissen Ritualen das Gesicht weiß zu färben. Was soll man davon halten? „Whitefacing“ im Outback! Ein weites Feld tut sich auf für die Mission der politischen Korrektheit. Seien wir froh und dafür dankbar, in einer Zeit zu leben, die keine anderen Sorgen hat.

Nur eine Frage bleibt noch: Wie verhält sich das Verbot der kulturellen Aneignung mit dem Traum einer multikulturellen Gesellschaft? Wie werden da die Rollen verteilt? Die innige Verschmelzung bei gleichzeitigem Berührungsverbot ist eine Aufgabe, die wahrlich nach einer Weltformel ruft. Oder aber man sucht die Antwort in der schlichten Wirklichkeit: Die nämlich enthüllt das hysterische Gequengel als Schwachsinn.



Der Autor ist ein christsoziales Urgestein und war lange Zeit Redakteur beim „Bayernkurier“.