29.03.2024

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Folge 35-22 vom 02. September 2022 / Bürgergeld Die Ampelkoalition will ab dem kommenden Jahr Hartz IV abschaffen. Das angepeilte Nachfolgemodell bekommt nicht nur einen neuen Namen, sondern ist außerdem ziemlich kostspielig / Teure Reform der Sozialhilfe / Die Finanzierung und Umsetzung der neuen Grundsicherung steht derzeit noch auf tönernen Füßen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 35-22 vom 02. September 2022

Bürgergeld Die Ampelkoalition will ab dem kommenden Jahr Hartz IV abschaffen. Das angepeilte Nachfolgemodell bekommt nicht nur einen neuen Namen, sondern ist außerdem ziemlich kostspielig
Teure Reform der Sozialhilfe
Die Finanzierung und Umsetzung der neuen Grundsicherung steht derzeit noch auf tönernen Füßen
Norman Hanert

Kaum muss sich Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) wegen der geplanten Gasumlage viel Kritik anhören, kündigt sich für die Ampel-Koalitionäre schon der nächste Ärger an. Grund ist die geplante Einführung des sogenanntes Bürgergelds. Die Ablösung der Hartz-IV-Leistungen durch ein solches neues Sozialgeld gehört zu den zentralen Vorhaben des rot-grün-gelben Bündnisses. 

Nach den bisherigen Plänen der Koalition soll das Bürgergeld schon zum 1. Januar 2023 eingeführt werden. In einer Stellungnahme hat die Bundesagentur für Arbeit vor Kurzem aber starke Zweifel geäußert, ob das Bürgergeld tatsächlich Anfang des kommenden Jahres realisiert werden kann. Die Nürnberger Behörde schreibt zu dem Gesetzesvorhaben, allein schon die Umbenennung der bisherigen Begriffe Arbeitslosengeld II und Sozialgeld durch Bürgergeld in den IT-Systemen der Bundesagentur werde einen erheblichen Aufwand auslösen und könne nur zeitlich gestaffelt umgesetzt werden. Zudem wies die Bundesagentur für Arbeit in ihrer Stellungnahme auf die zusätzliche Belastung der Jobcenter durch die Betreuung ukrainischer Flüchtlinge hin. 

Wegen der Entwicklung bei den Energie- und Verbraucherpreisen rechnet die Arbeitsagentur auch mit einer steigenden Anzahl an leistungsberechtigten Personen, bei denen das Einkommen oder das Arbeitslosengeld aufgestockt werden muss. Angesichts dieser Gemengelage hält die Bundesagentur den Beginn der Bürgergeld-Auszahlung zum 1. Januar 2023 nicht für realisierbar und plädiert stattdessen für eine Einführung zum 1. Juli 2023. 

Karenzzeit für Bürgergeldempfänger

Durchaus positiv sieht die seit Kurzem von der SPD-Politikerin Andrea Nahles geleitete Bundesagentur für Arbeit einige der geplanten Änderungen bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Zu den Neuerungen, die der ebenfalls sozialdemokratische Bundesarbeitsminister Hubertus Heil plant, zählt die Einführung einer zweijährigen Karenzzeit, in der das Vermögen der Leistungsempfänger nicht angetastet werden soll, sofern es den Betrag von 60.000 Euro nicht übersteigt. Der Regierungsentwurf sieht auch vor, dass in den ersten zwei Jahren nicht geprüft wird, ob die Wohnung der Leistungsbezieher zu groß oder zu teuer ist.

Auch auf anderen Bereichen will Heil das Bürgergeld an weniger strenge Auflagen knüpfen als das bisherige Hartz IV. Für die Dauer von sechs Monaten plant er etwa eine „Vertrauenszeit“, in der es keine Leistungskürzungen geben soll, wenn sogenannte Pflichtverletzungen durch den Leistungsempfänger vorliegen.

Aus Sicht der Bundesagentur für Arbeit nimmt die zweijährige Karenzzeit und Anhebung des Schonvermögens vor allem in Übergangszeiten von Bürgern „die Last der Existenzsicherung von den Schultern“. Damit wird die Möglichkeit eröffnet, sich auf die konkret anstehenden Integrationsschritte zu konzentrieren, so die Behörde. Kritisch sieht die Agentur allerdings die für den Bundeshaushalt 2023 vorgesehene Finanzierung des Bürgergeldes. Bleibt es bei den bisherigen Etatansätzen, kann aus Sicht der Bundesagentur unter anderem die Förderung von Langzeitarbeitslosen nicht auf dem bisherigen Niveau aufrechterhalten werden.

Gegenwind von vielen Seiten

Ganz grundsätzliche Kritik am Entwurf für das Bürgergeld kommt von den Arbeitgeberverbänden und den Kommunen. Letztere betreiben zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit die Jobcenter, die bislang die Hartz-IV-Leistungen auszahlen. Künftig sollen die Kommunen auch für das Bürgergeld zuständig sein.

Der Deutsche Landkreistag kritisierte in einer Stellungnahme zum Regierungsentwurf, dass mit dem Bürgergeld systematisch Arbeitsanreize reduziert würden. „Dies lässt sich gegenüber Erwerbstätigen in unteren Einkommensgruppen nicht mehr erklären“, so der Landkreistag. Auch der Plan, dass Vermögen erst ab 60.000 Euro angerechnet werde, sei „mit Sinn und Zweck einer steuerfinanzierten Sicherung des Existenzminimums nicht zu vereinbaren“.

Der Bundesverband Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) bemängelt insbesondere die geplante zweijährige Karenzzeit, in der Vermögen und Wohnraum der Leistungsempfänger erst einmal nicht angetastet werden sollen. Damit werde das Bürgergeld innerhalb der ersten zwei Jahre „zu einem weitgehend bedingungslosen Grundeinkommen“, so der BDA. Dies hält der Bundesverband vor dem Hintergrund eines Mangels an Arbeits- und Fachkräften für eine „fatale Fehlentscheidung“.

Zudem widersprechen aus Sicht des BDA die geplanten Regelungen zum Bürgergeld auch „massiv grundlegenden Sozialstaatsprinzipien“.