26.04.2024

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Folge 37-22 vom 16. September 2022 / Gesundheit / Heilung mit digitalen Mitteln / Die Einführung eines elektronischen Rezepts vom Arzt kommt nicht richtig in die Gänge – Datenschutz wird zum Stolperstein

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 37-22 vom 16. September 2022

Gesundheit
Heilung mit digitalen Mitteln
Die Einführung eines elektronischen Rezepts vom Arzt kommt nicht richtig in die Gänge – Datenschutz wird zum Stolperstein
Stephanie Sieckmann

Schon gemerkt? Wir befinden uns im E-Zeitalter. Alles läuft elektr(on)isch ab: E-Mail, E-Auto, E-Bike und nun auch das E-Rezept. Mit der elektronischen Übermittlung von Medikamenten-Verordnungen soll man sich den Gang in die Arztpraxis sparen. Der Arzt schickt das E-Rezept auf digitalem Weg an den Patienten nach Hause, der das Rezept dann in der Apotheke einlösen kann. Sollte es soweit sein, werden die Patientendaten nicht mehr durch verschiedene Hände gereicht. Angaben zur Person, Diagnosen und Indikationsschlüssel bleiben den Augen von Fremden verborgen. 

Damit die Digitalisierung des Gesundheitswesens vorangebracht werden kann, ist das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) auf den Weg gebracht worden, das im September 2020 vom Bundesrat gebilligt wurde. Damit war der Weg frei für die digitale Patientenakte, die alle Medikamenten-Verordnungen, Arztberichte oder Krankheitsbefunde enthält.

Dreh- und Angelpunkt ist dabei der QR-Code, der zur Übermittlung verwendet wird. Diesen Code, den der Patient vom Arzt erhält, zeigt er in der Apotheke vor, um Medikamente zu erhalten, beim Physiotherapeuten, wenn es um eine Verordnung für Krankengymnastik geht, oder beim Facharzt, wenn eine Überweisung ausgestellt worden ist. Angestrebt wird eine rein digitale Verwendung des QR-­Codes, aber für die Übergangszeit ist auch ein Ausdruck auf Papier denkbar.

Doch die Realität beim E-Rezept sieht anders aus. Am 1. September sollte die elektronische Version des rosa Rezeptes nun an den Start gehen. Zunächst einmal in Nordrhein-Westfalen und in Schleswig-Holstein. Doch im Norden der Republik wurde der Start in letzter Minute abgesagt. Ausgerechnet der Datenschutz wird zum Stolperstein für die moderne Technik. Die Landesdatenschutzbeauftragte in Schleswig-Holstein untersagte das Verschicken des E-Rezept-Tokens per E-Mail. Damit ist der einfachste Weg der Nutzung für den Patienten ausgeschlossen. So sieht es die Kassenärztliche Vereinigung in Schleswig-Holstein (KVSH) und will deshalb den Start des E-Rezeptes zum jetzigen Zeitpunkt doch nicht wagen. 

Als Alternative zum Versand per 

E-Mail gibt es die gematik-App, die jedoch die Nutzung eines entsprechend ausgerüsteten Smartphones voraussetzt. Flächendeckend in allen Altersklassen verbreitet, sind diese so bestückten, mobilen Telefone aber noch nicht. Deshalb ist die gematik-App für die KVSH aktuell keine Alternative zum Versand per E-Mail. Hier wird erst einmal abgewartet, ob sich das E-Rezept als technisch umsetzbar und alltagstauglich erweist. Anders formuliert: Erst einmal schauen, welche Erfahrungen die Kollegen in Westfalen-Lippe machen und wie die das E-Rezept bewerten. 

Allzu lange warten können die Holsteiner und die übrigen Bundesländer nicht. Die elektronische Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist in der Telematik-Infrastruktur verpflichtend vorgegeben. Starttermin war in diesem Jahr. Auch die Überweisungen zu Fachärzten sollen Patienten in Zukunft über ihr Smartphone erhalten. 

Das Ziel ist, das alle Verordnungen und Überweisungen mit der elektronischen Gesundheitskarte übermittelt und eingelöst werden können. Wenn es nach der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe geht, sollte das in drei Monaten der Fall sein. Das könnte gelingen. Dann ist Weihnachten. Und da gehen Wünsche ja bekanntermaßen manchmal in Erfüllung.