Auflagen für Ukrainer
Magdeburg – Die Kommunen in Sachsen-Anhalt können für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine unter bestimmten Umständen künftig Wohnsitzauflagen aussprechen. Eine entsprechende Regelung hat das Innenministerium von Sachsen-Anhalt erlassen. Laut der Regelung sollen die Wohnsitzauflagen von Kommunen verhängt werden können, in denen bislang vergleichsweise wenige Flüchtlinge leben. Zweck der Wohnsitzauflagen soll es sein, den Kommunen zukünftig Planungssicherheit zu ermöglichen und Umzüge innerhalb des Landes zu steuern. Besonders viele Flüchtlinge haben bislang Halle und Magdeburg sowie der Burgenlandkreis, der Landkreis Jerichower Land, der Salzlandkreis und der Landkreis Stendal aufgenommen. Alle anderen Landkreise und kreisfreien Städte bekommen mit der neuen Regelung das Recht, gegenüber Menschen, die erstmals einen Aufenthaltstitel erhalten, eine Wohnsitzauflage auszusprechen.N.H.