19.04.2024

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Folge 39-22 vom 30. September 2022 / Kolumne / Neues vom Wahlskandal

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 39-22 vom 30. September 2022

Kolumne
Neues vom Wahlskandal
Vera Lengsfeld

Nach langer Verzögerung werden die zahllosen Pannen bei der Abgeordnetenhaus- und Bundestagswahl in Berlin endlich Gegenstand einer gerichtlichen Untersuchung sein. Bei den Sozialdemokraten, die sich in aktuellen Umfragen mit Platz drei hinter der CDU und den Grünen begnügen müssen, liegen deshalb die Nerven blank. Sie scheuen eine Neuwahl, auch eine partielle, wie der Teufel das Weihwasser. Drei Tage vor der Anhörung des Berliner Verfassungsgerichtshofes  sorgen Aussagen von Parlamentspräsident Dennis Buchner (SPD) für Aufsehen. „Nicht alles, was passiert ist, ist aus meiner Sicht skandalisierungsfähig“, erklärte er der Presse. „In den allermeisten Fällen geht es einfach darum, dass der Wahlakt später beendet wurde. Und wenn man um 18 Uhr noch in der Schlange steht und dann noch wählen darf, dann ist das für mich etwas, was zu Unrecht skandalisiert wird.“ 

Das kann man als Versuch sehen, das Urteil des Gerichts zu beeinflussen, was Buchner natürlich bestreitet. Aber wie soll man seine weitere Einlassung werten, dass aus seiner Sicht einzig die Kriterien der Verhältnismäßigkeit und der Mandatsrelevanz maßgeblich für die Entscheidung des Gerichts sein sollten? Letztere sei bei den Zweitstimmen nicht, bei den Erststimmen „ganz wenig gegeben“. Da greift der Parlamentspräsident doch wohl der Beurteilung des Gerichts vor, betont aber gleichzeitig die Unabhängigkeit der Justiz, um von seinem skandalösen Verhalten abzulenken. 

Wie es wirklich aussah, diese Informationen verdanken wir Marcel Luthe. Wer im Wahllokal wählt, wird im Wählerverzeichnis abgehakt. Vielerorts ist das nicht geschehen. So können Manipulationen wie diese kaum nachgewiesen werden: In einem Wahllokal gab es bei 395 Wählern erstaunliche 417 abgegebene Stimmen. Das soll nicht mandatsrelevant sein?