26.04.2024

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Folge 39-22 vom 30. September 2022 / Sozialpolitik / Hubertus Heil wegen Bürgergeld in der Kritik / Liberale sowie der Deutsche Landkreistag und der Landkreistag Sachsen-Anhalts kritisieren „Fehlanreize“

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 39-22 vom 30. September 2022

Sozialpolitik
Hubertus Heil wegen Bürgergeld in der Kritik
Liberale sowie der Deutsche Landkreistag und der Landkreistag Sachsen-Anhalts kritisieren „Fehlanreize“
Norman Hanert

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat vorgeschlagen, dass der Regelsatz für das neue Bürgergeld, das zum Jahreswechsel Hartz IV ablösen soll, für alleinstehende Erwachsene 502 Euro im Monat beträgt. Im Vergleich zum bisherigen Hartz-IV-Regelsatz würde dies einen Anstieg um mehr als 50 Euro bedeuten. 

Sozialverbände hatten unter Hinweis auf die hohe Inflation eine Erhöhung um etwa 200 Euro gefordert. In die entgegengesetzte Richtung gehen Äußerungen aus den Reihen des liberalen Koalitionspartners von Heils SPD. So mahnte der FDP-Sozialpolitiker Jens Teutrine: „Eine Erhöhung der Regelsätze über die Inflationsanpassung hinaus wäre in Zeiten von Arbeits- und Fachkräftemangel allerdings das falsche Signal.“ 

Bereits im Sommer hatten die Liberalen gefordert, aus dem Bürgergeld dürfe kein bedingungsloses Grundeinkommen werden.

Ende August hatte bereits der Deutsche Landkreistag in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf für das Bürgergeld-Gesetz vor „Fehlanreizen und systemischen Verwerfungen im Existenzsicherungsrecht“ gewarnt. Der Landkreistag verwies bei seiner Kritik auf die geplante Einführung eines unverbindlichen Kooperationsplans und einer sechsmonatigen Vertrauenszeit ohne Möglichkeit der Sanktionierung von Empfängern des Bürgergelds. 

Aus Sicht des Landkreistags würden damit Arbeitsanreize systematisch reduziert: „Dies lässt sich gegenüber Erwerbstätigen in unteren Einkommensgruppen nicht mehr erklären.“ 

Der von Heil vorgelegte Gesetzentwurf sieht zudem auch vor, dass in den ersten zwei Jahren des Bezugs von Bürgergeld die Angemessenheit der Wohnungsgröße zunächst keine Rolle spielen soll. Auch hier sieht der Deutsche Landkreistag die Gefahr von Fehlanreizen, die auch negative Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt haben können. Laut dem Landkreistag sei erfahrungsgemäß nämlich zu befürchten, dass die Mieten schnell nach oben gehen werden. 

Vor Kurzem meldete sich auch der Landkreistag von Sachsen-Anhalt mit Kritik an den bisherigen Plänen des Bundesarbeitsministers zu Wort. Auch aus dem mitteldeutschen Bundesland heißt es, das neue Bürgergeld schaffe „Fehlanreize“, weil es zu attraktiv sei. 

Landkreistagsgeschäftsführer Heinz-Lothar Theel stellte zudem den Zeitplan zur Einführung des Bürgergeldes in Frage. Das bisherige Hartz IV soll nach den Vorstellungen von Heil bereits zum 1. Januar 2023 vom Bürgergeld abgelöst werden.

Theel wies gegenüber dem Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) jedoch darauf hin, dass die deutschen Kommunen einen Vorlauf von mindestens sechs Monaten brauchen würden, um sich auf die Umstellung vorzubereiten. Es sei absurd, ein Bundesgesetz, das möglicherweise im November im Bundestag beschlossen werde, im Januar vor Ort umsetzen zu wollen, so Theel gegenüber der „Magdeburger Volksstimme“.