Mehr als 75 Jahre nach Auflösung Preußens durch die alliierten Sieger des Zweiten Weltkriegs beruft sich eine Landesregierung in einem Konflikt auf preußisches Recht. Auslöser ist ein Streit zwischen der nordrhein-westfälischen Landesregierung und dem Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki. Diesem werfen Kritiker vor, mit dem geplanten Ausbau der vom Erzbistum Köln finanzierten Kölner Hochschule für Katholische Theologie eine konservative Konkurrenz zur traditionsreichen Theologischen Fakultät der Universität Bonn errichten zu wollen.
Wissenschaftsministerin Ina Brandes (CDU) verwies nun auf das 1929 abgeschlossene Preußenkonkordat, in dem unter anderem festgelegt worden sei, dass die Ausbildung von Priestern im Erzbistum Köln ausschließlich an der Universität Bonn erfolgen solle. Da Nordrhein-Westfalen einer der Rechtsnachfolger Preußens ist, sei der Staatskirchenvertrag weiterhin in Kraft – und somit die Neueinschreibung von Priesteramtskandidaten an der Kölner Hochschule durch das Konkordat nicht gedeckt, so Brandes. „Die Kölner Hochschule für Katholische Theologie wurde daher aufgefordert, den neu Eingeschriebenen nahezulegen, zur Fortsetzung ihres Studiums an die Universität Bonn zu wechseln. Zudem wurde bei einer weiteren und fortgesetzten Einschreibung von Priesteramtskandidaten wegen des Verstoßes gegen Artikel 12 des Preußenkonkordats die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens beim Heiligen Stuhl in Aussicht gestellt.“ neh