19.04.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
Folge 41-22 vom 14. Oktober 2022 / Chaoswahl 2021 / Der Druck auf SPD-Senator Geisel steigt / Rücktrittsforderungen gegen den früheren Berliner Innen- und heutigen Stadtentwicklungssenator

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 41-22 vom 14. Oktober 2022

Chaoswahl 2021
Der Druck auf SPD-Senator Geisel steigt
Rücktrittsforderungen gegen den früheren Berliner Innen- und heutigen Stadtentwicklungssenator

Andreas Geisel (SPD), derzeit Berlins Stadtentwicklungssenator, hat im Landesparlament der Hauptstadt gerade ohne Problem zwei Missbilligungs- und Entlassungsanträge der Opposition überstanden. Für die SPD-Chefin und Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey kann der frühere Innensenator Berlins dennoch zu einer Belastung im anstehenden Wahlkampf werden. Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat Ende September in einer vorläufigen Einschätzung erkennen lassen, dass er wegen schwerer Wahlfehler eine komplette Wiederholung der Wahlen zum Abgeordnetenhaus vor einem Jahr für notwendig hält.

Am 6. Oktober war die Chaoswahl auch ein Thema für die Abgeordneten des Berliner Landesparlaments. In der Debatte hatte CDU-Fraktionschef Kai Wegner den früheren Innensenator Geisel aufgefordert, „Verantwortung“ für das Desaster am 26. September 2021 zu übernehmen. Wegner, aber auch AfD-Fraktionschefin Kristin Brinker, forderten von Giffey die Entlassung Geisels, falls dieser es ablehnen sollte, die Verantwortung freiwillig zu übernehmen.

Aus Sicht beider Oppositionspolitiker trägt Geisel eine wesentliche Mitschuld an dem Wahldebakel, indem er als zuständiger Senator im Vorfeld vorliegende Hinweise und Warnungen auf Probleme ignoriert habe. Auch aus Sicht von Berlins FDP-Chef Christoph Meyer ist Geisel „als seinerzeit zuständiger Senator nicht mehr zu halten“. 

Allerdings sieht Meyer zuvorderst die SPD in der Verantwortung, „welche in den letzten Jahren mit diversen Partnern auf Landes- und Bezirksebene die Missstände immer weiter verschlimmert“ habe. Das Desaster zur Abgeordnetenhaus- und den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen „steht sinnbildlich für die Dysfunktionalität weiter Teile der Berliner Verwaltung“, so der FDP-Landeschef.

Urteil soll am 16. November fallen

Geisel selbst argumentiert, das Berliner Wahlrecht gebe der Innenverwaltung keine unmittelbaren Eingriffsbefugnisse auf die Vor- oder Nachbereitung der Wahl.

Abwahlversuche, welche die AfD-Fraktion über einen Missbilligungsantrag und die CDU-Fraktion über einen Entschließungsantrag unternommen haben, fanden am 6. Oktober im Abgeordnetenhaus keine Mehrheit.

Damit muss Geisel als Senator weder zurücktreten, noch wird er entlassen. Giffey hat die Forderungen zur Entlassung ihres Senators bislang zurückgewiesen. Allerdings sind die beiden Koalitionsparteien Grüne und Linkspartei inzwischen deutlich auf Distanz zu Geisel gegangen. Wie die „Berliner Morgenpost“ berichtet, wollen auch führende Sozialdemokraten „dem Eindruck nicht widersprechen, dass Geisel einem neuen Senat wohl kaum wieder angehören dürfte, sollte die SPD überhaupt an einer Regierung beteiligt sein“. 

Giffey verzichtete bei der Plenarsitzung am 6. Oktober darauf, eine Regierungserklärung zu einer möglichen Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl abzugeben: „Sie wird dann eine Regierungserklärung abgeben, wenn die Entscheidung des Landesverfassungsgerichtshofs steht, nicht zur aktuell vorliegenden vorläufigen Einschätzung“, so Senatssprecherin Lisa Frerichs. Wie das Landesverfassungsgericht inzwischen mitteilte, will es seine Entscheidung zu einer möglichen Wahlwiederholung am 16. November verkünden. H.M.