25.04.2024

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Folge 41-22 vom 14. Oktober 2022 / Leserforum

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 41-22 vom 14. Oktober 2022

Leserforum

denkbar falscher Partner

Zu: EU-Hilfsgüter verschwunden (Nr. 39)

Unisono aus Regierungskreisen von Washington über Brüssel nach Berlin und in üblicher Co-Orientierung der Medien ertönt eine nicht hinterfragte und damit stumpfe Apologetik, die Ukraine verteidige auch „unsere“ Werte. Nein, nicht mit mir, sehr geehrte Handlungsreisende in Sachen Weltanschauung! Auf Pepita-Muster kann man kein Schach spielen, „verehrte“ selbstverliebte Akteure des politischen Parketts im westlichen Lager.

Allerdings erscheint mir die Meldung der PAZ bezüglich verschwundener EU-Hilfsgüter größeren Umfangs ein probates Element zur Früherkennung und Rückbesinnung auf Fakten zu sein, denn unter Umständen trifft dies ja den Kern der Ausrichtung, nämlich das schlagartige Erkennen von „Warenwerten“ im Gegensatz zu den „wahren Werten“ der Lieferanten. Übrigens sei noch an den tief verwurzelten Antisemitismus in diesem Land (der Ukraine, d. Red.) erinnert, dies kompensiert auch das religiöse Familiennarrativ des aus der Komödie aufgestiegenen Präsidenten Selenskyj nicht. Eine Faktenlage, welche natürlich von den Protagonisten einer linksgeprägten Medienlandschaft im Chor mit den Regierenden, wie schon erwähnt, völlig unberücksichtigt bleibt, und dies darf gerade unser Land nicht verdrängen.

So viel zu „unseren“ Werten, welche selbst wir in unzureichendem Umfang verbal und nonverbal verteidigen. Die Ukraine ist für einen Support auf dem Wertemarkt (noch?) der denkbar falsche Partner.Rolf Schulze-Erbenich, 

Rüdesheim am Rhein






Buch zum Silberaltar

Zu: Ein silberner Kirchenschatz (Nr. 38)

Vielen Dank für den Beitrag über den Rügenwalder Silberaltar. Ergänzen möchte ich noch, dass das Stolper Museum (Muzeum Pomorza Srodkowego) 2007 eine von Dorota Szymczak verfasste Dokumentation mit dem Titel „Srebrny Oltarz Darlowski / Der Rügenwalder Silberaltar“ herausgegeben hat. Das aufwendig gemachte und mit guten Fotos reich bebilderte Buch ist zweisprachig und umfasst 380 Seiten.

Dr. Hansjürgen Bals, Werder






Befehlen und Gehorchen

Zu: 98-Jähriger vor Jugend-gericht (Nr. 34)

Die Verjährung von Mordtaten aufzuheben war eine richtige Entscheidung. Niemand, der andere Menschen tötet, sollte dafür ungestraft bleiben. Allerdings ist für die Verurteilung eines Täters immer der Täterwille entscheidend. Daneben ist die Erfüllung eines gesetzlichen Tatbestandes (hier Mord oder Totschlag) erforderlich, dessen Begehung rechtswidrig ist, und der Täter muss schuldhaft gehandelt haben. 

John Demjanjuk wurde 1986 von den USA an Israel (hier wurde er letztlich freigesprochen) ausgeliefert. 2009 lieferten die USA ihn nach Deutschland aus, wo er 2011 im Alter von 91 Jahren wegen seiner Tätigkeit im KZ Sobibor wegen Mordes an 28.060 Menschen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt wurde. Bereits in diesem Urteil ist die juristische Voraussetzung der Erfüllung des gesetzlichen Tatbestandes eines Verbrechens nicht gegeben, weil ihm keine konkrete Tat nachgewiesen werden konnte. Die unabdingbare Voraussetzung der Tatbestandserfüllung wurde durch das Gericht durch den Umstand ersetzt, er sei „Teil der Vernichtungsmaschinerie“ gewesen. Noch vor der Rechtskraft des Urteils verstarb der aus der Ukraine stammende Demjanjuk.

2015 wurde in Lüneburg der frühere SS-Mann Oskar Gröning wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Er wurde als der „Buchhalter von Auschwitz“ betitelt und war Mitarbeiter der Devisenabteilung. Eine direkte Beteiligung an Mordtaten war ihm nicht nachzuweisen. Sein Urteil wurde letztinstanzlich durch den BGH bestätigt. Offenbar war er Teil einer Vernichtungsmaschinerie.

Nun soll vor einem Berliner Gericht ein 98-jähriger ehemaliger Wehrmachtssoldat für seinen Dienst als Bewacher eines Kriegsgefangenenlagers vor Gericht gestellt werden. Wenn auch ihm keine direkte Erfüllung eines Tötungs- oder Morddeliktes nachgewiesen werden kann, dürfte auch er als Teil einer Vernichtungsmaschinerie unterwegs gewesen sein. 

Welchen Täterwillen haben wohl alle Vorgenannten zum Zeitpunkt ihrer Tat gehabt, waren sie überhaupt vom eigenen Willen gesteuert und konnten sie erkennen, dass sie mit ihrer Bewachung einen strafrechtlichen Tatbestand erfüllten? Schaut man auf die obigen abgeurteilten Fälle, dann wissen wir schon heute, wie auch das kommende Urteil in Berlin ausfallen dürfte.

Betrachten wir die Situation, in der sich die damals sehr jungen Täter befanden, so ist leicht zu erkennen, dass sich alle in einem Umfeld bewegten, das sich im militärischen Bereich von „Befehlen und Gehorchen“ abspielte, und das läuft auf allen Seiten der Fronten gleich ab. Es gab Konzentrationslager bei den Amerikanern, die ihre japanischstämmigen Mitbürger internierten, die Russen besaßen ihre Gulags und in Deutschland gab es Konzentrationslager. Während die Sieger in Nürnberg über die Besiegten mit der Darstellung der Grausamkeiten in den Konzentrationslagern zu Gericht saßen, starben in den Rheinwiesenlagern zigtausend deutsche Soldaten (man spricht in unterschiedlichen Quellen von bis zu einer Million Soldaten), weil ihnen Hilfslieferungen des Schweizer Roten Kreuzes nicht ausgeliefert werden durften. 

Der Militärbefehlshaber und spätere US-Präsident Eisenhower hatte diesen bedingungslos kapitulierten Soldaten den Kriegsgefangenenstatus rechtswidrig aberkannt. Niemals wurde darüber auch nur annähernd im juristischen Sinne verhandelt. Die höchsten Instanzen gehen also meistens straffrei aus. Gleiches ist aus der NS-Richterschaft zu berichten. 

Aber welche Möglichkeiten hatten einzelne Soldaten, die sich für eine der vielen Waffengattungen entschieden, sich diesem System zu entziehen, ohne persönliche Nachteile befürchten zu müssen? In kriegerischen Zeiten ist mit Sicherheit bei kaum einem Soldaten so viel juristischer Sachverstand vorhanden, als dass er zwischen Recht und Unrecht unter dem Druck von Befehlen und Gehorchen, das die eigene Entscheidungsfreiheit massiv einschränkt, fehlerfrei unterscheiden könnte. 

Dass unter diktatorischen Bedingungen Menschenrechte und -leben wenig zählen, ist geschichtlich belegt. Leider sind Menschenrechtsverletzungen in allen heutigen Staatsformen systemimmanent (siehe Guantánamo und Abu-

Ghuraib). Soweit es geht, werden sie verschwiegen oder aktiv vertuscht. Wer sie dennoch publik macht, wird – wie Julian Assange – strafrechtlich verfolgt.

Rudolf Neumann, Torsas/Schweden






Kohls Sozialismus-These

Zu: Sozialismus 2.0 (Nr. 34)

Der wohl von Helmut Kohl stammende Satz, ab einer Staatsquote von mehr als 50 Prozent habe man Sozialismus, deutet auf die Richtigkeit der vom Autor vermuteten Tendenz hin. Wir haben meines Wissens derzeit eine Quote von 51,6 Prozent des Verhältnisses der Staatsausgaben zum Bruttoinlandsprodukt. Damit also Sozialismus.

Das Warten auf Fahrzeugteile nach einem Unfall über Monate, auf Neuwagen nach Bestellung nun schon zwei Jahre und der beginnende Mangel an Baustoffen erinnern doch sehr an längst überwunden geglaubte DDR-Zeiten. Warten wir ab, ob es in Zukunft wieder in Fachgeschäften heißt: Haben wir leider nicht. Aber schauen Sie doch wieder rein, vielleicht ist bei der nächsten Lieferung ja was dabei.

Und für die Ungeduldigen: Üben Sie doch wieder das Anstehen in der Schlange, ohne zu wissen, was es eigentlich gibt!

Peter Warnke, Greifswald