19.04.2024

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Folge 43-22 vom 28. Oktober 2022 / Finanzen / Rechnungshöfe schlagen Alarm / Zusätzliche Schuldenaufnahme auf Bundes- und Landesebene möglicherweise rechtswidrig

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 43-22 vom 28. Oktober 2022

Finanzen
Rechnungshöfe schlagen Alarm
Zusätzliche Schuldenaufnahme auf Bundes- und Landesebene möglicherweise rechtswidrig

Die rot-gelb-grüne Koalition will ein Entlastungspaket im Umfang von 200 Milliarden Euro schnüren, das Kanzler Olaf Scholz als „Doppelwumms“ bezeichnete. Mit dem Geld will die Bundesregierung die geplante Gaspreisbremse, eine angedachte Strompreisbremse sowie Hilfen für angeschlagene Unternehmen finanzieren. Brandenburg plant zudem ein eigenes Paket auf Landesebene. 

Um trotz Schuldenbremse die Kredite aufnehmen zu können, greift der Staat auf die Notlagen-Regelung im Grundgesetz zurück. Diese ist eigentlich für problematische Situationen gedacht, die nicht durch bewusste politische Entscheidungen entstanden sind. Thiess Büttner, der Vorsitzender des unabhängigen Sachverständigengremiums für den Stabilitätsrat im Bundesfinanzministerium, äußerte bereits Zweifel an, ob etwa der 100-Milliarden-Sonderfonds für die Bundeswehr juristisch zu rechtfertigen sei: „Die Notlagen-Regelung im Grundgesetz sagt eigentlich, es muss etwas sein, was der Staat nicht selbst zu verantworten hat“, so Büttner.

Kritik am „Doppelwumms“-Plan kommt nun vom Bundesrechnungshof. In einem Bericht für den Haushaltsausschuss des Bundestages bemängeln die Rechnungsprüfer, dass die Kreditaufnahme für ein Sondervermögen die „bereits bestehende Intransparenz des Bundeshaushaltsplans“ verstärkt, weil sie sich nicht direkt im Haushalt niederschlägt.

Die Ampel-Koalition will die Kredite noch vollständig in diesem Jahr aufnehmen und dann zunächst in einer Rücklage parken. Ausgegeben werden die 200 Milliarden dann überwiegend in den Jahren 2023 und 2024. Aus Sicht des Bundesrechnungshofs verstößt die vorgesehene Kreditaufnahme auf Vorrat jedoch gegen den verfassungsmäßigen Grundsatz der Jährlichkeit.

„Notlage 2024 gar nicht absehbar“

Die Rechnungsprüfer wiesen auch darauf hin, dass es mittlerweile schon mehrere „Sondervermögen“ gibt. Neben einem Klimafonds existiert bereits ein Fonds für die digitale Infrastruktur und ein Sonderfonds zur Modernisierung der Bundeswehr. Für den Scholzschen „Doppelwumms“ will die Ampel den Corona-Krisenfonds reaktivieren und mit neuen Mitteln ausstatten. 

Die Prüfer des Bundesrechnungshofs sind dagegen der Ansicht, dass der geplante Schutzschirm „unmittelbar aus dem Bundeshaushalt finanziert werden“ sollte. Auch Brandenburgs Rechnungshof hat sich mit der Absicht der in Potsdam regierenden rot-schwarz-grünen Regierungskoalition beschäftigt, nach der Erklärung einer außergewöhnlichen Notlage neue Schulden zu machen. Die Kenia-Koalition plant, mit den Krediten ein Zwei-Milliarden-Entlastungspaket auf Landesebene zu schnüren. Die Landesregierung will mit dem Paket angesichts steigender Energiepreise und hoher Inflation Bürger und Unternehmen unterstützen. 

Brandenburgs Landesrechnungshof sieht allerdings den Plan der Koalition als verfassungsrechtlich fragwürdig an, jetzt schon für das Jahr 2024 eine Notlage feststellen zu wollen. Laut dem Rechnungshof in Potsdam ist aktuell die künftige wirtschaftliche oder politische Entwicklungen ebenso wenig absehbar wie Möglichkeiten von Einsparungen oder Mehreinnahmen in der Zukunft. H.M.