Sperrung war rechtswidrig
Berlin – Die Sperrung der Friedrichstraße für den Autoverkehr zwischen Französischer und Leipziger Straße in Berlin-Mitte war rechtswidrig, so die Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts vom vergangenen Dienstag. Verkehrssenatorin Bettina Jarasch (Grüne) plant, die Straße zur reinen Fußgängerzone umzugestalten, nachdem ein Versuch gescheitert war, den Boulevard für Fußgänger und Radfahrer gleichzeitig zu öffnen, während Autos ausgesperrt worden waren. Das Verfahren zur Umwidmung in eine Fußgängerzone sei aber nicht abgeschlossen, so das Gericht, gegen dessen Urteil Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich ist. Für die Zwischenzeit bis zum Abschluss des Umwidmungsverfahrens hätte man die Straße nur aus Gründen der Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr für Autos sperren dürfen. Diese Gründe lägen aber nicht vor, weshalb die entsprechenden Verkehrszeichen binnen zwei Wochen zu entfernen seien. Geklagt hatte eine Geschäftsfrau, die dem Aktionsbündnis „Rettet die Friedrichstraße“ angehört. H.H.