25.04.2024

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Folge 44-22 vom 04. November 2022 / Desiderius-Erasmus-Stiftung / „Ein Gesetzgebungsverfahren ist langwierig“ / Kaum Aussicht auf baldige Gleichbehandlung der AfD-nahen mit anderen parteinahen Stiftungen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 44-22 vom 04. November 2022

Desiderius-Erasmus-Stiftung
„Ein Gesetzgebungsverfahren ist langwierig“
Kaum Aussicht auf baldige Gleichbehandlung der AfD-nahen mit anderen parteinahen Stiftungen
Peter Entinger

Seit der vergangenen Woche verhandelt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über eine Klage der Alternative für Deutschland. Es geht um finanzielle Zuschüsse in Millionenhöhe für die parteinahe Desidirus-Erasmus-Stiftung (DES). Die AfD fordert, dass auch die DES staatliche Zuschüsse bekommt – so wie die anderen parteinahen Stiftungen. Bisher ist das nicht der Fall. Dadurch werde sie ihr Recht auf Chancengleichheit der Parteien verletzt, erklärte der Prozessbeauftragte, der Kölner Hochschullehrer Ulrich Vosgerau. 

Grundlage für die Verteilung der Gelder ist bislang das Haushaltsgesetz, das jedes Jahr verabschiedet wird. Ein spezielles Finanzierungsgesetz für politische Stiftungen gibt es bisher nicht. Auch das hält die AfD für verfassungswidrig. Mit den Stimmen aller anderen Parteien ist bisher beschlossen worden, dass die DES leer ausgeht. Nach ihrem erstmaligen Einzug in den Bundestag 2017 wurde darauf verwiesen, dass eine „Nachhaltigkeit einer politischen Strömung“ vorhanden sein müsse. Nach der Wiederwahl 2021 standen dann Bedenken der Verfassungstreue im Wege. „Gegen die Stiftung gibt es überhaupt gar keine Vorwürfe oder Gerichtsverfahren. Und deshalb geht das alles ins Leere, das ist alles reine Machtpolitik, mit der die DES von staatlichen Mitteln ferngehalten werden soll“, erklärt der stellvertretende AfD-Vorsitzende Peter Boehringer dazu. AfD-Anwalt Vosgerau sieht dies etwas anders: „Dass es jetzt bei der AfD diesen Verdachtsmoment gibt, das ist selbstverständlich für mein Organstreitverfahren nicht besonders hilfreich.“ Dennoch werden die Chancen der AfD in Karlsruhe nicht unbedingt schlecht eingeschätzt. 

Wohl auch deshalb macht sich Unruhe breit. Der FDP-Bundestagsabgeordnete Stephan Thomae fordert nun ein Gesetz, um Geldflüsse an die DES zu verhindern. „Es darf kein Geld aus Bundesmitteln dazu verwendet werden, rechte Kaderschmieden zu fördern“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion und legte gleich mit der Forderung nach, dass eine Stiftung erst dann Fördermittel erhalte, wenn die ihr nahestehende Partei mindestens drei volle Wahlperioden im Bundestag vertreten ist. Es könnte also auf ein Zeitspiel hinauslaufen. 

So erklärte die Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Doris König, dass die Frage nach der Notwendigkeit eines Gesetzes bei der rechtlichen Prüfung eine wichtige Rolle spielen werde: „Im Hinblick auf die formellen Anforderungen an die staatliche Förderung parteinaher Stiftungen wird insbesondere zu erörtern sein, ob die Zuwendung der Globalzuschüsse in einem besonderen Gesetz geregelt werden muss.“ 

Ein Urteil wird frühestens in sechs Monaten erwartet. Selbst für den Fall, dass die AfD einen teilweisen oder gar vollständigen Erfolg erringen sollte, rechnet Vosgerau nicht damit, dass die AfD beziehungsweise die DES schnell zu Geld kommen wird: „Ein Gesetzgebungsverfahren ist langwierig.“ 

Die Rosa-Luxemburg-Stiftung, die der Linken nahesteht, wird seit 1999 öffentlich gefördert, also knapp zehn Jahre, nachdem die umbenannte SED erstmals ins Parlament einzog. Damals hatte die PDS mit einer Klage gedroht. Die übrigen Parteien lenkten ein, obwohl Teile der Partei vom Verfassungsschutz beobachtet wurden.