Hat die rot-rot-grüne Landesregierung des Freistaats Thüringen mehrere Staatssekretäre rechtswidrig eingestellt? Das zumindest geht aus einem Bericht des Landesrechnungshofs hervor, aus dem der „Spiegel“ zitiert.
Dem Bericht zufolge hatte lediglich einer von acht durch den Rechnungshof überprüften Staatssekretären die nötige Qualifikation für das Amt. In zwei weiteren Fällen sei die Ernennung zumindest nachvollziehbar. Die übrigen fünf Beamten hätten zum Zeitpunkt ihrer Ernennung nicht ernannt werden dürfen, heißt es demnach im Bericht, der bereits im Februar 2022 erstellt worden war.
Die Erfurter Staatskanzlei wies den erhobenen Vorwurf zurück. In einer Stellungnahme auf ihrer Internetseite sagt sie, dass es sich in der Sache um einen laufenden Prüfvorgang des Rechnungshofs handele, der noch nicht abgeschlossen sei.
Die Opposition im Landtag sieht sich jedoch in ihrer seit Langem geäußerten Kritik an der Einstellungspraxis der Landesregierung bestätigt. Thomas Kemmerich (FDP) forderte personelle Konsequenzen sowie ein „schonungsloses Offenlegen des vollständigen Berichts“. Die CDU erklärte, dem Steuerzahler sei durch die Einstellung ungeeigneter Staatssekretäre vermutlich ein erheblicher Schaden entstanden. Und die AfD sieht in der Einstellungspraxis einen weiteren Beleg dafür, dass Führungspositionen nach politischer Loyalität statt nach Eignung und Befähigung vergeben würden. neh