28.06.2026

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Folge 49-22 vom 09. Dezember 2022 / Gesetzeslage / Eine Lücke im Strafrecht

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 49-22 vom 09. Dezember 2022

Gesetzeslage
Eine Lücke im Strafrecht

Lediglich eine Drahtschere benötigten sechs Mitglieder der „Letzten Generation“, um sich Ende November Zutritt zum Hochsicherheitsbereich des Flughafens BER zu verschaffen. Nach der Aktion steht die Frage im Raum, wie Deutschland seine kritische Infrastruktur besser schützen kann. 

Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) wies dabei auf die Möglichkeit hin, das Polizeigesetz des Landes zu schärfen. Er werde sich sehr genau anschauen, ob das bayerische Polizeigesetz wirkungsvoller sei, so Stübgen. In Bayern besteht die Möglichkeit, eine Person bis zu 30 Tagen in Gewahrsam zu nehmen, wenn dies zur Verhinderung einer Ordnungswidrigkeit mit erheblicher Bedeutung  oder zur Verhinderung einer Straftat unerlässlich ist. Stübgen wies auch auf Nachbesserungsbedarf im Strafrecht hin: „Wir haben bemerkt, dass unser Strafgesetzbuch die besondere Schwere solcher Taten bezüglich der Störung kritischer Infrastruktur und Versorgung der Bevölkerung nicht hinreichend darstellt“, so Brandenburgs Innenminister. 

Seine Kabinettskollegin Susanne Hoffmann (CDU) wies als Justizministerin ganz konkret auf den Paragrafen 316b des Strafgesetzbuches hin. Der Paragraf befasst sich mit der „Störung öffentlicher Betriebe“, indem „eine dem Betrieb dienende Sache zerstört, beschädigt, beseitigt, verändert oder unbrauchbar“ gemacht wird. Nicht erfasst sind dabei solche Aktionen der „Letzten Generation“, bei denen es meist um eine zeitweilige Blockaden kritischer Infrastruktureinrichtungen geht.H.M.