08.05.2024

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Folge 51-22 vom 23. Dezember 2022 / Grundrentenzuschlag / Erwartungen von Millionen Rentnern enttäuscht / Komplizierte Berechnungen – Anspruch und Wirklichkeit liegen meilenweit auseinander

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 51-22 vom 23. Dezember 2022

Grundrentenzuschlag
Erwartungen von Millionen Rentnern enttäuscht
Komplizierte Berechnungen – Anspruch und Wirklichkeit liegen meilenweit auseinander
Klaus Gröbig

Mit gut zweijähriger Verspätung sollen zum 31. Dezember die Rentenversicherungsträger die letzten Grundrentenzuschläge an die Berechtigten auszahlen. Die Erwartungen an Bundessozialminister Hubertus Heil von der SPD waren groß, was schon der häufig verwendete Begriff „Grundrente“ deutlich machte. Bei manchen Betroffenen erweckte er den Eindruck, es handele sich um eine zusätzliche separate Rentenleistung. Von Seiten des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB)heißt es dazu: „Die Grundrente gilt seit 

1. Januar 2021. Für alle, die schon in Rente sind, dauert es leider wegen des hohen Verwaltungsaufwands bis Ende 2022, bis alle ihren Bescheid haben und die Grundrente bekommen.“ 

Tatsächlich sind die Berechnungsvorschriften dermaßen komplex, dass die Rechenprogramme mehrfach nachgebessert werden mussten. Für Heil beziehungsweise seine Partei ist das günstig, weil auf diese Weise Berechtigte lange Zeit nicht wussten, wie wenige von ihnen tatsächlich etwas bekommen. 

Am 26. September 2021 wählten die Bürger in Deutschland einen neuen Bundestag – und das in der Erwartung einer großzügigen zusätzlichen Sozialleistung. Der Rentenversicherer teilt indes mit, dass vermutlich nur 1,3 Millionen von insgesamt mehr als 21 Millionen Rentenempfängern vom Grundrentenzuschlag, einem individuellen Zuschlag für Arbeitnehmer, die lange gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient haben, profitieren werden. Nur sechs Prozent der Rentner sind demnach grundrentenzuschlagsberechtigt. Der Zuschlag dürfte sich voraussichtlich im Schnitt auf magere 75 Euro monatlich belaufen. 

Einige Grundrentenzuschläge belaufen sich nur auf einstellige Beträge, manche sollen sogar lediglich einige Cent betragen. Anders als bei den Rentenreformen von 1957 unter Konrad Adenauer und von 1972 unter Willy Brandt entsprechen diesmal die tatsächlich gewährten Zuwächse nicht ansatzweise den erweckten Erwartungen. Geschickterweise wurden diese aber erst nach dem Wahltag enttäuscht. Die volle Grundrente erhält nur, wer bislang nicht mehr als 1250 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 1950 Euro (Paare) monatlich verdient. Wer etwas mehr verdient, bekommt den darüber liegenden Teil des Einkommens zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet. Oberhalb von 1600 beziehungsweise 2300 Euro ist es damit aber vorbei. Einkommen, das diese Grenze überschreitet, wird voll angerechnet. 

Die Prüfung wird jährlich wiederholt, da sich das Einkommen ändern kann. Die Freibeträge sollen regelmäßig angepasst werden. Zudem heißt es zwar, dass die gewährten Grundrentenzuschläge nur teilweise auf Wohngeld, Grundsicherung und andere staatliche Sozialleistungen angerechnet werden, aber nach Berücksichtigung von diversen Schonungsvorschriften geschieht dies doch.