29.04.2024

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Folge 02-23 vom 13. Januar 2023 / Kolumne / Durchsichtig

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 02-23 vom 13. Januar 2023

Kolumne
Durchsichtig
Theo Maass

Am 12. Februar soll die Berliner Skandalwahl wiederholt werden. SPD, Linkspartei und FDP haben dabei Stimmenverluste zu erwarten. So wundert es nicht, dass acht Abgeordnete der SPD-, FDP- und Linksparteifraktion des Abgeordnetenhauses und 15 Bezirksverordnete gegen die Wahl vor das Bundesverfassungsgericht gezogen sind. Der Berliner FDP, die in den vergangenen 14 Monaten im Verdacht stand, dass sie gern in Giffeys Kabinett die Senatorenposten der Linkspartei übernehmen würde, droht sogar der parlamentarische Garaus, nachdem sie bei der jüngsten Umfrage Mitte Dezember gerade noch auf sechs Prozent kam.

Die Linken kämen nach (für Berliner Verhältnisse) ohnehin bescheidenen 14,1 Prozent bei der Skandalwahl im September 2021 nur noch auf zwölf Prozent. Und bei einer schwarz-grünen Koalition käme noch der Verlust der Senatorenposten hinzu.

CDU, AfD und auch Grüne können sich wahrscheinlich über Zugewinne freuen. CDU-Landesgeneralsekretär Stefan Evers charakterisierte die Klägergemeinschaft von SPD, Linkspartei und FDP als „spannende Verhinderungskoalition“, welche die Wiederholungswahlen stoppen wolle, und wirft der Regierenden Bürgermeisterin und SPD-Landeschefin Franziska Giffey vor, sie halte sich nicht an ihr Wort, dass sie das Urteil akzeptieren wolle. 

Lichtenbergs SPD-Stadtrat für Stadtentwicklung, Kevin Hönicke, hält dagegen: „Da in Lichtenberg die Wahl 2021 gut funktioniert hat, kann ich nicht nachvollziehen, dass die Wahl in allen Bezirken komplett wiederholt werden soll.“ 

Am Ende könnten die möglichen beiden Wiederholungswahlgewinner CDU und Grüne eine Zweierkoalition bilden. Bei der bekannten „Standfestigkeit“ der CDU wäre das aber vielleicht eine noch grünere Landesregierung als jetzt, denn egal was man über Giffey und ihre Partei sagen kann, sie bremste die grünen Senatoren. Damit könnte es dann ab Februar vorbei sein.