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Folge 03-23 vom 20. Januar 2023 / Berlins Polizei / Politische Korrektheit statt Verbrechensbekämpfung / Leitfaden für einen „diskriminierungssensiblen“ Sprachgebrauch – Unbequemer Clan-Experte strafversetzt

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 03-23 vom 20. Januar 2023

Berlins Polizei
Politische Korrektheit statt Verbrechensbekämpfung
Leitfaden für einen „diskriminierungssensiblen“ Sprachgebrauch – Unbequemer Clan-Experte strafversetzt
Hermann Müller

Berlins Landeskriminalamt (LKA) hat einen 29 Seiten umfassenden Leitfaden vorgelegt, der den Polizisten bei einem „diskriminierungssensiblen“ Sprachgebrauch helfen soll. Viele Kollegen seien froh und dankbar für „ein wenig Orientierung in unserer heutigen Begriffswelt“, so Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik bei der Präsentation des Leitfadens. Für öffentliche Aufmerksamkeit hat insbesondere die Empfehlung des Berliner LKA gesorgt, bei Täterbeschreibungen statt „südländisch“ künftig den Begriff „westasiatisch“ zu verwenden. In dem Leitfaden heißt es dazu: „Der Begriff Südländer ist insbesondere auch durch die Nutzung in verfassungsfeindlichen Medien negativ belegt.“ 

Bei Personenbeschreibungen wird den Berliner Polizisten zudem empfohlen, auf keinen Fall die Wörter „dunkelhäutig“ oder „farbig“ zu verwenden, sondern den Begriff „Schwarze Person“. Dabei soll das „S“ in „Schwarz“ großgeschrieben werden. Zur Begründung führt die Zentralstelle für Prävention beim Landeskriminalamt an, es gehe nicht um biologische Eigenschaften, sondern um gesellschaftspolitische Zugehörigkeiten. Auch Begriffe wie „Farbige“ oder „dunkelhäutig“ sind laut dem Leitfaden wegen ihrer „kolonialistischen und diskriminierenden Bedeutungen“ verpönt. Zudem empfiehlt das LKA den Beamten eine inkludierende Schreibweise mit Genderdoppelpunkt, wie beispielsweise „Bürger:innen“. 

Die Polizeipräsidentin versicherte, es bestehe für die Beamten keine Verpflichtung, sich an die Empfehlungen zu halten. Zweifel an dieser Versicherung hat Jörn Badendick vom Polizeiberufsverband „Unabhängige“ vorgebracht. Laut Badendick entfalten die Empfehlungen nämlich indirekt eine verpflichtende Wirkung, weil die sogenannte Diversitätskompetenz bereits Bestandteil von Personalbeurteilungen ist. Zudem vermittelt laut Badendick der Sprachleitfaden den Eindruck, das Nichtverwenden einer gendergerechten Sprache stelle eine Form von strafbewehrter Hasskriminalität dar.

Berlins Landeskriminalamt zieht derzeit nicht nur mit seinem Sprachleitfaden die Aufmerksamkeit auf sich. Vor Kurzem wurde auch bekannt, dass ein LKA-Kommissariatsleiter seinen Posten räumen muss. Hintergrund soll laut einem Bericht der Berliner Boulevardzeitung „B.Z.“ sein, dass der Beamte in einer polizeiinternen Auseinandersetzung einen ebenfalls abberufenen Mitarbeiter in Schutz genommen hat. Die Ablösung des Kommissariatsleiters hat Befürchtungen ausgelöst, der Kampf gegen Kriminelle aus arabischen Großfamilien könnte künftig noch schwieriger werden. Seinen Hut als Leiter eines Kommissariats muss nämlich ein bundesweit anerkannter Experte im Kampf gegen kriminelle Großclans nehmen. 

Der abberufene Beamte soll einer der wenigen Berliner Polizisten gewesen sein, die von der sächsischen Polizei vorab über geplante Razzien im Zusammenhang mit dem Juwelenraub aus dem Grünen Gewölbe informiert worden waren. Beteiligt war der Beamte auch an der Aufklärung des Diebstahls der Goldmünze aus dem Bode-Museum im Jahr 2017. Nach der Abberufung des Kommissariatsleiters sollen bereits weitere Beamte ihren Weggang angekündigt haben.