07.05.2024

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Folge 03-23 vom 20. Januar 2023 / Rundfunk / Der Widerstand wächst / Brandenburg und Berlin stellen sich offen gegen Pläne für die nächste Gebührenerhöhung

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 03-23 vom 20. Januar 2023

Rundfunk
Der Widerstand wächst
Brandenburg und Berlin stellen sich offen gegen Pläne für die nächste Gebührenerhöhung
Hermann Müller

Geht es nach ARD und ZDF, dann soll die Gebühr für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nur noch bis Ende 2024 auf dem derzeitigen Stand von 18,36 Euro pro Monat und Haushalt bleiben. Für die Zeit danach wollen die ARD-Anstalten und das ZDF offenbar erneut einen „Mehrbedarf“ geltend machen. Für die Bürger hieße dies, ab 2025 noch tiefer in die Tasche greifen zu müssen – egal, ob sie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen oder nicht.

Gegen eine Gebührenerhöhung haben sich nun allerdings Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) und auch Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) ausgesprochen. Brandenburgs Regierungschef sagte, er sehe bei den Bürgern „allein angesichts der bekannt gewordenen Verfehlungen“ keine Akzeptanz für eine Gebührenerhöhung. 

Giffey formulierte etwas vorsichtiger. Sie sprach lediglich vom Ziel, die Rundfunkbeiträge zu stabilisieren und nach 2025 auf dem „jetzigen Niveau“ zu halten. Deutschland leistet sich das am besten finanzierte staatliche Rundfunksystem der Welt. Für 21 TV- und 73 Radiokanäle von ARD, ZDF und Deutschlandfunk werden die Gebührenzahler mittlerweile pro Jahr insgesamt mit 8,5 Milliarden Euro zur Kasse gebeten.

rbb-Skandale zeigen Wirkung

Gerade den Berlinern und den Brandenburgern dürfte derzeit schwer zu vermitteln sein, dass das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem noch mehr Geld benötige. Den Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) erschüttern seit Monaten Vorwürfe wegen Vetternwirtschaft, Korruption und Verschwendung von Gebührengeldern. Mittlerweile ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen mehrere ehemalige Führungspersonen des Senders.

Im Brandenburger Landtag hat sich im Dezember ein Untersuchungsausschuss zum rbb konstituiert. Der auf Antrag der AfD-Landtagsfraktion zustande gekommene Ausschuss soll unter anderem klären, ob die Landesregierung ihre Rechtsaufsicht über die Rundfunkanstalt ausreichend ausgeübt hat. Untersuchen wollen die Abgeordneten auch die Verwendung finanzieller Mittel beim rbb. Bei diesem Unterfangen könnte der Untersuchungsausschuss in den kommenden Monaten noch manche Überraschung zutage fördern. 

Wie wichtig eine gründliche Untersuchung des Senders ist, machen zwei Berichte deutlich, die der Landesrechnungshof Berlin kürzlich vorgelegt hat. Die Rechnungsprüfer hatten zwei Unternehmen unter die Lupe genommen, an denen die rbb Media GmbH im Prüfzeitraum beteiligt war. Wie die Prüfer feststellen mussten, fehlten in dem einen Unternehmen „wesentliche Regelungen zu Verfahrens- oder Geschäftsabläufen der Gesellschaft, insbesondere zu Compliance, Antikorruption, Vollmachten und Zeichnungsbefugnissen sowie zur Durchführung von Beschaffungsmaßnahmen“. 

Bei der Untersuchung brachte der Landesrechnungshof auch ein Detail ans Licht, das sich salopp ausgedrückt als Trickserei im Arbeitsrecht bezeichnen lässt. Das geprüfte Unternehmen hatte nämlich drei Arbeitskräfte an die rbb Media GmbH ausgeliehen. Alle drei waren „ehemalige Beschäftigte der rbb Media GmbH, deren Arbeitsverträge zunächst befristet waren und nicht verlängert wurden“. Aus Sicht der Rechnungsprüfer vermied die rbb Media GmbH durch diese Arbeitnehmerüberlassung „eine Weiterbeschäftigung auf Grundlage eigener Arbeitsverträge und unterbrach eine Kette aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge. Bei der rbb Media GmbH wurden die Arbeitskräfte faktisch weiterbeschäftigt.“ Zweck der eigentümlichen Konstruktion war es vermutlich, eine Festanstellung der Mitarbeiter bei der rbb Media GmbH zu den dortigen Konditionen zu vermeiden.

Heimliche „Sparbüchse“?

Auch im Fall des zweiten Unternehmens hat sich die Untersuchung durch den Berliner Rechnungshof gelohnt. Den Rechnungsprüfern fiel nämlich auf, dass die rbb Media GmbH bei dem Tochterunternehmen nur einen geringen Anteil des erwirtschafteten Gewinns entnommen hatte, trotz hoher Kapitalausstattung des Unternehmens. 

Begründet wurde das Belassen der Gewinne mit geplanten Investitionen bei dem Tochterunternehmen. Allerdings stellten die Prüfer fest, dass konkrete Planungen, „die eine Thesaurierung (Re-Investition, d. Red.) im getroffenen Umfang gerechtfertigt hätten“, gar nicht vorlagen. Ergebnis war in jedem Fall, dass sich durch die Nichtentnahme von Gewinnen die Erträge für die rbb Media GmbH und damit letztlich auch für den Sender selbst reduzierten. Nicht ganz abwegig ist die Vermutung, dass die Tochterfirma für den rbb faktisch wie eine geheimgehaltene Sparbüchse fungiert hat. 

Aus Sicht der Gebührenzahler wäre es stattdessen wünschenswert gewesen, wenn möglichst viel vom Gewinn des Tochterunternehmens an den rbb überwiesen worden wäre, um so den Bedarf des Senders an Gebührengeldern zumindest etwas zu reduzieren.