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Folge 04-23 vom 27. Januar 2023 / Schulpolitik / Alleingang gegen Lehrermangel / Brandenburg will künftig sogar Quereinsteiger ohne vollen Hochschulabschluss zu Beamten machen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 04-23 vom 27. Januar 2023

Schulpolitik
Alleingang gegen Lehrermangel
Brandenburg will künftig sogar Quereinsteiger ohne vollen Hochschulabschluss zu Beamten machen
Hermann Müller

Zu Beginn des Schuljahres 2022/23 haben nach einer Schätzung des Deutschen Lehrerverbands bundesweit bis zu 40.000 Lehrer gefehlt. Um Lehrer aus anderen Bundesländern in den Freistaat zu locken, kündigte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) kürzlich sogar eine „Start- und Umzugshilfe“ an. 

Der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, Heinz-Peter Meidinger, sagte zu Söders Plan: „Ich weiß nicht, ob wir die Probleme in Deutschland lösen, wenn jedes Bundesland versucht, aus anderen ebenfalls gebeutelten Ländern Lehrkräfte abzuziehen.“ Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sieht in den geplanten Umzugsanreizen einen „Beleg für die bayerische Vorfahrtsmentalität“.

Das Land Berlin setzt wegen des Lehrermangels schon seit einigen Jahren sehr stark auf sogenannte Quereinsteiger, die kein Lehramtsstudium absolviert haben. Nach Angaben der GEW hat in Berlin überhaupt nur noch ein Drittel der neu eingestellten Lehrkräfte eine abgeschlossene Lehrerausbildung. In Fächern mit starkem Lehrermangel gibt Berlin auch Bewerbern eine Chance, die nur einen Master-Abschluss vorweisen können. 

Die anderen Länder ziehen nicht mit

Brandenburgs Landesregierung geht nun noch einen Schritt weiter. In einer Kabinettssitzung hat die Regierung in Potsdam Mitte Januar beschlossen, dass Seiteneinsteiger auch dann verbeamtete Lehrer werden können, wenn sie lediglich einen Bachelor-Abschluss gemacht haben. Bislang mussten in Brandenburg Quereinsteiger wenigstens einen Master-Abschluss vorweisen. Nachdem die Änderung beschlossen war, lobte Bildungsministerin Britta Ernst (SPD): „Mit diesem Gesetzentwurf zeigen wir, dass wir alle Anstrengungen zur Lehrkräftegewinnung unternehmen.“ 

Keine Begeisterung, sondern entschiedene Ablehnung erntet dieser Vorstoß dagegen von Verbänden: Der Philologenverband, der Lehrerverband und der Verband Brandenburgischer Oberschullehrer hatten schon im Vorfeld der Änderung vor einem Alleingang Brandenburgs gewarnt. Statt einer Verbeamtung sollte man den Seiteneinsteigern mit Bachelor die Möglichkeit einer vollständigen Nachqualifizierung anbieten, so die Verbände.

GEW-Landeschef Günther Fuchs befürwortet dagegen die Änderung. Laut dem Gewerkschafter arbeiten bereits 6000 solcher Lehrkräfte im Bildungssystem. Diese bekämen nun die Chance, unbefristet im Schulsystem beschäftigt zu werden. Fuchs sprach sich dabei für eine berufsbegleitende Qualifikation aus. Nach Angaben einer Sprecherin des brandenburgischen Bildungsministeriums müssen entsprechende Bewerber für diese Beamtenlaufbahn tatsächlich auch eine zusätzliche Zertifikats-Qualifizierung absolvieren, die mindestens 18 Monate dauert. 

Trotzdem scheint es derzeit so, als wenn Brandenburgs Landesregierung mit ihren Verbeamtungsplänen einen Sonderweg unter den deutschen Ländern beschreitet. Die Kultusministerkonferenz hat nämlich bereits signalisiert, diese Beamtenlaufbahn auf Bundesebene wahrscheinlich nicht anzuerkennen. Die Verbeamtungen der betroffenen Lehrkräfte würden damit bei einem Wechsel von Brandenburg in ein anderes Bundesland nicht anerkannt. 

Auch in Berlin gibt es Probleme

Wie Brandenburg setzt Berlin angesichts eines chronischen Mangels an voll ausgebildeten Lehrkräften sehr stark auf Seiteneinsteiger ohne Lehramtsstudium, die berufsbegleitende Qualifikationen durchlaufen sollen. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts hat im vergangenen Dezember allerdings zutage gefördert, dass für die Ausbildung der Quereinsteiger gar keine Rechtsgrundlage existiert. 

Im konkreten Fall hatte eine Diplom-Biologin vor dem Verwaltungsgericht geklagt, die bereits ab 2013 als Lehrerin an einer Berliner Grundschule unterrichtete. Als Biologin war sie für das Fach Sachkunde/Naturwissenschaften bereits qualifiziert, es fehlten aber die Fächer Deutsch und Mathematik.

Im Rahmen einer berufsbegleitenden Ausbildung war die Frau allerdings durch entscheidende Prüfungen im Fach Mathematik gefallen. Mit der Klage wollte die Seiteneinsteigerin erreichen, dass sie trotz ihres Misserfolgs bei der Mathe-Prüfung das berufsbegleitende Studium fortsetzen kann. 

Diese Forderung lehnte das Verwaltungsgericht ab. Gleichzeitig hob das Gericht aber auch den negativen Prüfungsbescheid auf. Nach Ansicht der Richter fehlt für beides nämlich eine Rechtsgrundlage. Obwohl im Land Berlin in den vergangenen Jahren Tausende Seiteneinsteiger als Lehrpersonal eingestellt wurden, hat es der Gesetzgeber des Landes bislang versäumt, für die berufsbegleitende Qualifikation eine gesetzliche Regelung zu beschließen.