03.05.2024

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Folge 05-23 vom 03. Februar 2023 / Emissionshandel / Ausnahmen für Privatjets und Luxusyachten / Besitzer von Privatflugzeugen und „reinen Freizeitbooten“ sind von Abgaben befreit

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 05-23 vom 03. Februar 2023

Emissionshandel
Ausnahmen für Privatjets und Luxusyachten
Besitzer von Privatflugzeugen und „reinen Freizeitbooten“ sind von Abgaben befreit
Wolfgang Kaufmann

Die Europäische Union weitet ihren Emissionshandel kontinuierlich aus, um all jene zur Kasse zu bitten, die für den Ausstoß von „Treibhausgasen“ verantwortlich sind. Jedoch lässt sie Ausnahmeregelungen zu, von denen auch und gerade die besonders Vermögenden profitieren. Dazu zählen nicht zuletzt die Besitzer von Luxusyachten und Privatflugzeugen.

Ein privat genutzter Jet darf pro Jahr bis zu 1000 Tonnen Kohlendioxid kostenfrei in die Atmosphäre blasen. Das ist fast einhundert Mal so viel, wie der Durchschnittsdeutsche ohne eigenen Flieger produziert. 

Und dabei nimmt der private Flugverkehr immer mehr zu. Laut der Europäischen Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (EUROCONTROL) gab es vergangenes Jahr in der Bundesrepublik 94.000 Starts von Privatmaschinen. Das sind zwölf Prozent aller Flugbewegungen. Dabei wurden eine Million Tonnen Kohlendioxid freigesetzt. 

Ein Großteil der Flüge ist alles andere als alternativlos. In fast drei Vierteln aller Fälle lag deren Ziel weniger als 500 Kilometer entfernt, und in zwei Dritteln sogar unter 300 Kilometer. Viele Maschinen sind ohne Passagiere unterwegs. Die Leerflüge im Businessbereich, bei denen Personen von irgendwo abgeholt werden, machen fast die Hälfte aller Einsätze von Privatjets aus. 

Dennoch planen weder die EU noch die Bundesregierung Änderungen der bestehenden Regeln. Angeblich sei der Verwaltungsaufwand zu groß. Darüber hinaus hofft Berlin, dass Deutschland bald zu einem „Vorreiter des CO2-neutralen Fliegens“ wird.

Ähnlich ungleich geht es zu Wasser zu. Zwar ist der Emissionshandel auf den Schiffsverkehr ausgeweitet worden. Entsprechende Zertifikate müssen ab 2024 aber nur die Betreiber von Passagier- und Frachtschiffen über 5000 Bruttoregistertonnen erwerben. In der Regel sind damit die Besitzer privater Luxusyachten aus dem Schneider, da die Bruttoregistertonnenzahl dieser Schiffe meist unterhalb dieser Grenze liegt. Und selbst wenn sie darüber liegen, greift halt die nächste Ausnahmeregelung, die da lautet, dass wer ein „reines Freizeitboot“ nutzt, so viel Kohlendioxid ausstoßen kann, wie er will, ohne dafür Abgaben zu leisten. 

In Europa gibt es schätzungsweise 1500 größere Yachten, die im Schnitt für die Emission von jeweils 725 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr verantwortlich sind, wobei manche noch deutlich mehr ausstoßen. Deshalb moniert Transport and Environment (T&E), die Dachorganisation nichtstaatlicher europäischer Organisationen, die sich für einen nachhaltigen Verkehr einsetzen: „Superreiche Yachtbesitzer verursachen an einem Sommertag mehr Umweltverschmutzung als die Mehrheit der Menschen in ihrem ganzen Leben, doch die Politiker lassen sie weiterhin ungeschoren davonkommen.“

Zur Begründung wird hier ebenfalls auf den angeblichen bürokratischen Aufwand verwiesen. Letztlich halte man es für wichtiger, die großen Schiffe im Blick zu haben, die für neun Zehntel der Emissionen zur See verantwortlich seien. Diese Argumentation kontern Gegner der Ausnahmeregelungen mit dem Vorschlag, analog zum Straßenverkehr eine Kohlendioxidabgabe auf Treibstoff zu erheben.