06.05.2024

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Folge 06-23 vom 10. Februar 2023 / Verwendungsmöglichkeiten / Wanderheuschrecken in Wurst, Schokolade und Nudeln / Mit der EU-Zulassung könnten Insektenbestandteile bald in allen möglichen Fertigprodukten vorkommen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 06-23 vom 10. Februar 2023

Verwendungsmöglichkeiten
Wanderheuschrecken in Wurst, Schokolade und Nudeln
Mit der EU-Zulassung könnten Insektenbestandteile bald in allen möglichen Fertigprodukten vorkommen

Verbraucher, die insektenhaltige Lebensmittel komplett ablehnen, werden es in Zukunft schwer haben. Denn die Beimischungen können sich fast überall finden. Zerkleinerte Mehlwürmer etwa in Proteinriegeln, Keksen, Gerichten mit Hülsenfrüchten und Erzeugnissen aus Teigwaren.

Wanderheuschrecken sind ebenfalls als Zugabe zu Teigwaren und Hülsenfrüchten zugelassen. Darüber hinaus ist der Einsatz bei der Herstellung folgender Produkte erlaubt: Analog- beziehungsweise Formfleisch, Wurstwaren, Suppen und Suppenkonzentrate, Gemüsekonserven, Salate jeglicher Art, „bierähnliche“ Getränke, Schokoladenerzeugnisse, Nahrungsmittel mit Nüssen, Ölsamen und verarbeiteten Kartoffeln sowie fermentierte Erzeugnisse auf Milchbasis.

Noch breiter fällt das Einsatzspek-trum von getrockneten, gefrorenen oder pulverisierten Hausgrillen aus: Zum einen sind diese überall dort legale Beimischungen, wo auch der Einsatz von Mehlwürmern und Heuschrecken freigegeben wurde. Zum anderen muss nun gleichermaßen damit gerechnet werden, dass Acheta-Domesticus-Bestandteile in diesen Lebensmitteln stecken: Sonstiges Kunstfleisch, Mehrkornbrot oder -brötchen, Cracker, Brotstangen und diverse weitere Backwaren, Getreideriegel, Vormischungen für Backwaren und alkoholische Getränke, Fertigsoßen aller Art, Pizza, Molkepulver, Snacks auf Maismehl-Basis und Fleischzubereitungen.

Und als ob dies nicht genügt, dürfen die Hersteller neuerdings noch zerkleinerte oder zerquetschte Larven des Getreideschimmelkäfers in unser Essen mischen. Neben den bereits genannten Produkten können hiervon zusätzlich auch Frühstücks-Cerealien, Haferflocken beziehungsweise -mehl, gefüllte Teigwaren, Erdnussbutter, „verzehrfertige herzhafte Sandwiches“ sowie Nahrungsergänzungsmittel für Erwachsene mit Vitaminen und Mineralstoffen betroffen sein.

Angesichts all dessen gibt es drei Handlungsoptionen für den Insekten in seinem Essen ablehnenden Verbraucher. Erstens: Das gründliche Studium der Aufschriften auf den Verpackungen, um die spärlichen Hinweise auf potentiell schädliche „Speiseinsekten“ zu finden (siehe oben) und nur insektenfreie Lebensmittel zu erwerben. Zweitens: Der komplette Boykott aller möglicherweise betroffenen Produkte und das Ausweichen auf andere oder Selbstgemachtes. Drittens: Der resignierte Kauf der „neuartigen Lebensmittel“ und die Hoffnung, auf diese Weise das Klima zu schützen und den Hunger in der Welt zu bekämpfen. Damit Letzteres zukünftig möglichst oft vorkommt, laufen mittlerweile diverse Pilotprojekte zur entsprechenden Indoktrinierung von Schulkindern in Europa. W.K.