03.05.2024

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Folge 7-23 vom 17. Februar 2023 / Verwaltung / Grüner Senator bringt Mitarbeiter gegen sich auf / „Dey“ oder „xier“: Umstrittene Gender-Verordnung von Finanzsenator Wesener sorgt für Unmut

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 7-23 vom 17. Februar 2023

Verwaltung
Grüner Senator bringt Mitarbeiter gegen sich auf
„Dey“ oder „xier“: Umstrittene Gender-Verordnung von Finanzsenator Wesener sorgt für Unmut

Eine Anordnung des Berliner Finanzsenators Daniel Wesener (Grüne) sorgt für Unmut unter seinen Mitarbeitern. Wesener verlangt von den Beschäftigten der Finanzämter in einer Rundmail Auskunft darüber, ob sie in ihrer dienstlichen E-Mail-Signatur als Mann, Frau oder etwas anderes angesprochen werden wollen. Zwar ging die Rundmail schon am 16. Januar heraus, aber es dauerte einige Zeit, bis offenbar verärgerte Mitarbeiter die Anordnung ihres Dienstherren an die Öffentlichkeit weitergaben.

Wörtlich heißt es in dem Schreiben des Senators: „Da wir nicht immer anhand des Vornamens auf das Geschlecht einer Person schließen können, ist es sinnvoll, in der eigenen E-Mail-Signatur das bevorzugte Pronomen und die bevorzugte Anrede zu nennen.“ Um das zu bewerkstelligen, schlägt Wesener drei Beispiele vor: „Der Absender ist eine Frau, sie schreibt unter ihren Namen: ,sie/ihr‘ (Anrede: ,Sehr geehrte Frau Musterperson‘). Zweitens: Der Absender ist ein Mann, er schreibt unter seinen Namen: ,er/ihm‘ (Anrede: ,Sehr geehrter Herr Musterperson‘). Drittens: Der Absender ist weder Frau noch Mann und schreibt unter den Namen: ,kein Pronomen‘ (Anrede: ,Guten Tag, Manu Musterperson‘).“
Nun angeblich freiwillig

Der Senator schreibt weiter: „Wer weder Frau noch Mann ist, kann entweder auf das Pronomen verzichten oder wahlweise auch ein ,Neopronomen‘ verwenden, also statt ,er‘ oder ,sie‘ diese Worte eintragen: ,dey‘ oder ,xier‘.“ Wesener begründet seinen Vorstoß: „Die Anrede sollte sich nach der Selbstauskunft der Person richten und nicht danach, wie andere ihr Geschlecht wahrnehmen oder ihren Vornamen deuten. Klarheit über die korrekte Anrede des Gegenübers entlastet auch die Person, die ihr schreiben möchte.“
Zunächst wollte Wesener seinen Plan, dass Mitarbeiterinnen, die sich aber als Männer fühlen, ihre dienstinterne E-Mail ändern, sogar als dienstliche Anordnung durchdrücken – und nicht etwa bloß als Möglichkeit. Hier ist der Senator nach aufkeimenden Protesten indes zurückgerudert. Jeder Mitarbeiter könne angeblich selbst entscheiden, ob er dem Ansinnen Folge leistet oder nicht. Eine Pflicht bestehe nicht.
Doch selbst wenn nun Mitarbeiter auf dem dienstrechtlichen Wege das Vorhaben ihres obersten Dienstherren ignorieren können, wird das wohl kaum jemand machen, weil er Karrierenachteile befürchten muss. In dem Rundschreiben eines Abteilungsleiters heißt es: „Bei den neuen Gender-Regeln soll es sich um eine Präventivmaßnahme handeln, um transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen – wie per Gesetz vorgeschrieben – vor Diskriminierung am Arbeitsplatz zu schützen.“

Damit bringt er deutlich zum Ausdruck, welch hohe ideologische Bedeutung die Leitung der Behörde ihrem Vorhaben beimisst. Da dürfte sich kaum ein Mitarbeiter entziehen, dem seine künftige Laufbahn etwas bedeutet. Frank Bücker