Am 8. Januar lehnte der Umweltausschuss des Bundestages mit den Stimmen der Ampelfraktionen einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion für ein aktives Wolfsmanagement und die Aufnahme des Wolfs in den Katalog der jagdbaren Arten ab. Damit wurde ein Versprechen im Koalitionsvertrag gebrochen, wonach den einzelnen Bundesländern „europarechtskonform ein regional differenziertes Bestandsmanagement (des Wolfes)“ ermöglicht werden sollte.
Der Schutzstatus des Wolfs hätte europarechtskonform von streng geschützt auf geschützt herabgestuft werden können. Stattdessen hält die Bundesregierung am Ziel fest, „das Zusammenleben von Weidetieren, Mensch und Wolf so gut zu gestalten, dass trotz noch steigender Wolfspopulation möglichst wenige Konflikte auftreten“.
Die Schafhalter ebenso wie die Jägerschaft, der Deutsche Bauernverband und die Waldbesitzer sehen sich in ihrer Hoffnung auf eine in ihren Augen längst fällige Begrenzung des Wolfsbestands getäuscht. Angesichts der überproportional vom Problem Wolf betroffenen Bundesländer Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und insbesondere Brandenburg ist die Entscheidung nicht nachvollziehbar. In den vier Bundesländern sind die ökologisch wertvolle Weidehaltung und die Grünlandnutzung vielerorts in Gefahr.
Mit über 900 Individuen und 49 Rudeln hat Brandenburg die weltweit höchste Wolfsdichte. Hier leben mehr Wölfe als im 18-mal größeren Schweden. 2021 wurden für ganz Deutschland 3374 von Wölfen gerissene oder verletzte sowie vermisste Nutztiere gemeldet. Im vergangenen Jahr wurden allein in Brandenburg 1116 getötete, verletzte oder verschollene Tiere registriert. Darunter sind neben Schafen und Ziegen 172 Rinder sowie Pferde, Hunde, Alpakas und Hühner. Wenn Wölfe in einem Gehege Herdentiere angreifen, geraten sie in einen Blutrausch. Zurück bleiben grausige Schlachtfelder, deren Anblick die Besitzer der Tiere schockiert.
Keine Rechtssicherheit für Jäger
Wölfe sind sehr lernfähig. Sie wissen, dass vom Menschen für sie keine Gefahr ausgeht. Fast täglich werden Wolfssichtungen in Städten und Naherholungsgebieten gemeldet. Berichten zufolge verzichten Urlauber aus Angst vor einer Wolfsbegegnung auf erholsame Waldspaziergänge. Für den Tourismus sind das keine guten Nachrichten. Durch eine im September 2022 geänderte Wolfsverordnung für Brandenburg ist die „Entnahme“ einzelner Wölfe erlaubt, wenn sie mehrfach Schutzzäune überwunden haben. Damit beharrt die Landespolitik weiterhin auf dem oft nicht wirksamen und kostspieligen Prinzip der Prävention. Ein einziger sogenannter Problemwolf soll 65 Tiere getötet und 23 verletzt haben. Er konnte bislang nicht erlegt werden. Der Forderung des Aktionsbündnis Forum Natur (AFN), zunächst 80 Wölfe zum Abschuss freizugeben, um den Bestand mittelfristig auf etwa 500 Tiere zu reduzieren, wurde nicht entsprochen.
Der Präsident des Landesjagdverbandes Brandenburg, Dirk Henner, bewertet die Brandenburgische Wolfsverordnung als technisch unsauber. Sie bringe keine Rechtssicherheit für Jäger und werde das Problem keinesfalls lösen. Eine Abschussquote sei unabdingbar.