05.05.2024

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Folge 10-23 vom 10. März 2023 / Bremen / „Bürger in Wut“ möglicherweise lachender Dritter / Die AfD hat sich zur Bürgerschaftswahl im Mai nicht auf eine Kandidatenliste einigen können

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 10-23 vom 10. März 2023

Bremen
„Bürger in Wut“ möglicherweise lachender Dritter
Die AfD hat sich zur Bürgerschaftswahl im Mai nicht auf eine Kandidatenliste einigen können
Peter Entinger

Die Bürgerschaftswahlen in Bremen waren für die AfD schon in der Vergangenheit ein schwieriges Pflaster. Vor dem diesjährigen Urnengang am 14. Mai scheint es so, als könnte die Partei diesmal ohne Mandate ausgehen. Dafür ist nicht eine mangelnde Unterstützung durch die Wähler verantwortlich, da die AfD im Norden in aller Regel ein überschaubares, aber recht stabiles Potential zwischen sechs und zehn Prozent hat. 

Vielmehr könnte diesmal der Landeswahlleiter einen Strich durch die Rechnung machen. Mitte des Monats fällt er seine Entscheidung, welche Listen zu den Bürgerschaftswahlen zugelassen werden. Und derzeit liegen zwei Listen vonseiten der AfD vor. „Eine Partei kann laut Wahlgesetz nur mit einer Liste antreten. Dabei ist entscheidend, wer legitimiert war, diese Liste einzureichen“, teilte die Behörde mit. Das bedeutet, dass sie auch beide Vorschläge zurückweisen könnte. 

Die Bremer AfD ist seit Jahren heillos zerstritten. Es gibt einen „Restvorstand“ um den stellvertretenden Landesvorsitzenden Sergej Minnich und einen sogenannten Notvorstand um die Bürgerschaftsabgeordneten Heinrich Lohmann und Frank Magnitz. Der Landesverband war in zwei Teile zerfallen, nachdem die Wahl eines neuen Vorsitzenden ohne Ergebnis abgebrochen worden war. 

Die Fraktion in der Bürgerschaft war bereits drei Monate nach der Wahl im Herbst 2019 auseinandergebrochen. Beide „Parteien“ behaupten für sich, die Geschäfte der AfD in Bremen rechtmäßig zu führen. Das Problem ist, dass der Bundesvorstand die Gruppe um Minnich für befugt hält, wohingegen das Bundesschiedsgericht sich auf die Seite des Magnitz-Lagers stellte. 

Die Parteispitze hat die Gegenseite vor einigen Wochen aufgefordert, ihre Liste zurückzuziehen. Andernfalls seien Ordnungsmaßnahmen bis hin zum Parteiausschluss fällig. Magnitz und Lohmann konterten mit einer Strafanzeige wegen Nötigung gegen den Bundesvorstand. Die erhoffte Klarheit brachte auch das Landgericht Bremen nicht. Das wies Eilanträge beider Gruppen zurück. Zuständig seien erst einmal die Parteigremien. Der Bundesvorstand hätte die Möglichkeit gehabt, den Landesvorstand seines Amtes zu entheben und einen Notvorstand einzusetzen, der dann eine neue Liste wählt. Doch dafür ist die Zeit mittlerweile zu knapp. 

Lachender Dritte im AfD-Streit könnte die rechtskonservative Wählervereinigung „Bürger in Wut“ sein. Deren Spitzenmann Jan Timke sitzt seit drei Legislaturperioden im Parlament, weil es ihm gelang, im eigenen Wahlbezirk Bremerhaven die Fünf-Prozent-Hürde zu überspringen und somit die Besonderheit des Bremer Wahlgesetzes auszunutzen. Dass die „Wutbürger“ in Bremerhaven abermals ein Mandat erringen werden, gilt als sicher. Doch erstmals scheinen sie auch in Bremen ernsthafte Chancen zu haben. Denn die neugegründete Partei „Bündnis Deutschland“ hat ihre Unterstützung – auch finanzieller Natur – für den Wahlkampf in Aussicht gestellt. Timke ließ durchblicken, dass seine Formation damit ein Budget wie etwa die Grünen hätte. Die „Kriegskasse“ ist folglich gefüllt.