08.05.2024

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Folge 11-23 vom 17. März 2023 / Ausländerpolitik / Nur bei gut jedem Dritten hat es geklappt / Im vergangenen Jahr wurden von 36.282 geplanten Abschiebungen 12.945 durchgeführt

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 11-23 vom 17. März 2023

Ausländerpolitik
Nur bei gut jedem Dritten hat es geklappt
Im vergangenen Jahr wurden von 36.282 geplanten Abschiebungen 12.945 durchgeführt
Peter Entinger

Wer in die Bundesrepublik einreist, hat derzeit gute Chancen, nicht ausreisen zu müssen. Denn laut der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Unions-Fraktion können viele geplante Abschiebungen nicht durchgeführt werden. Nach Angaben der Bundesregierung wurden im vergangenen Jahr 12.945 Abschiebungen vollzogen. Demgegenüber hätten mit 23.337 fast doppelt so viele Fälle gestanden, in denen geplante Abschiebemaßnahmen nicht hätten vollstreckt werden können. 

Dabei ist im Koalitionsvertrag der Ampel nicht nur von regulärer Zuwanderung unter anderem von Fachkräften die Rede, sondern auch von der konsequenten Abschiebung von Straftätern und Gefährdern. „Wer hier kein Bleiberecht erhält, der muss Deutschland auch wieder verlassen“, erklärte Bundeskanzler Olaf Scholz. 

In der Realität gestaltet sich das auch deshalb schwierig, weil für die Abschiebungen die Bundesländer zuständig sind. Daran ändert auch die Position des FDP-Politikers Joachim Stamp nichts, der vor rund zwei Monaten als Sonderbevollmächtigter eingesetzt wurde. Besonders die komplizierten föderalen Zuständigkeiten seien bei Abschiebungen hinderlich, sagt Victoria Rietig, die das Migrationsprogramm bei der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP) leitet. Zwar würde die Bundesregierung die Leitlinien vorgeben, für die Umsetzung zuständig seien aber die Länder und dort jeweils ganz unterschiedliche Behörden. 

Aus den Ländern ist oftmals der Vorwurf zu hören, es herrsche ein Kompetenz-Chaos. Dazu kommen „Abschiebungshindernisse“, die sich beim Lesen wie ein Kapitel aus einem Groschenroman lesen. Mal wird der Flug annulliert, mal erscheinen die Abzuschiebenden gar nicht erst zur Ausreise. 

Ende des vergangenen Jahres gab es in Deutschland rund 304.000 Ausreisepflichtige. Vier von fünf hatten eine Duldung. Das heißt, dass ihre Abschiebung vorübergehend ausgesetzt wurde. Dies betrifft vor allem Menschen aus Syrien und Afghanistan. Aufgrund der dort herrschenden Lage sei eine Abschiebung nicht möglich, erklärt Stamp. 

Der innenpolitische Sprecher der Union im Bundestag, Alexander Throm, spricht von einem kollektiven Versagen. „Deutschland befindet sich in der schwersten Migrationskrise seit 2016. Da muss eine erfolgreiche Rückführungspolitik Priorität in Bund und Ländern sein“, so der Christdemokrat. Throm warf der Ampelkoalition vor, nichts von ihrer „Rückführungsoffensive“ umgesetzt zu haben. 

Außer in Deutschland liegen die Hindernisse auch in den Herkunftsstaaten. Viele Länder weigern sich, ihre Bürger zurückzunehmen oder verlangsamen den Prozess. Stamp soll nun in Verhandlungen mit den betreffenden Staaten rechtsverbindliche Lösungen finden. Gut möglich, dass sich die Herkunftsländer die Rücknahme ihrer Staatsbürger teuer bezahlen lassen. „Man muss den Herkunftsländern etwas anbieten, sonst kooperieren die nicht“, sagt der Migrationsexperte Steffen Angenendt von der Stiftung Wissenschaft und Politik. Über die günstigere Alternative, Staaten, die ihre Bürger völkerrechtswidrig nicht zurücknehmen, mit Sanktionen zu belegen, spricht wohlweislich kaum einer.