18.05.2024

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Folge 12-23 vom 24. März 2023 / Mobilität / Ford-Patent für totalüberwachtes Auto / Die zentrale Fernsteuerung und dauernde Kontrolle des Individualverkehrs ist damit technisch ermöglicht

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 12-23 vom 24. März 2023

Mobilität
Ford-Patent für totalüberwachtes Auto
Die zentrale Fernsteuerung und dauernde Kontrolle des Individualverkehrs ist damit technisch ermöglicht
Wolfgang Kaufmann

Wie jetzt bekannt wurde, haben vier Mitarbeiter des US-Autoherstellers Ford am 23. Februar in den USA ein 14-seitiges Patent angemeldet, das – konsequent angewendet – die zentrale Fernsteuerung und Dauerüberwachung des Individualverkehrs ermöglicht. Das Ganze klingt zunächst harmlos: Es sei ja allgemein üblich, Personen, die mit ihren Kredit- oder Leasing-Raten im Rückstand lägen, das Fahrzeug zu entziehen, wenn Mahnungen nichts fruchteten. Dies führe allerdings oft zu „Komplikationen“. Deshalb hätten die Autobauer einen „Rücknahmesystem-Computer“ erfunden, der ein „mehrstufiges Rücknahmeverfahren“ steuere.

Im ersten Schritt solle der Bordrechner auf aus der Ferne gegebene Befehle hin „optional verwendbare Komponenten der ersten Ebene“ blockieren. Darunter fielen beispielsweise das Radio und die Sitzheizung. Im zweiten Schritt könnten dann immer mehr und wichtigere Funktionen abgeschaltet werden, bis der Fahrer gar keinen Zugang mehr zum Inneren des Wagens erhalte oder das Auto sich nicht mehr starten lasse.

Das sind nicht die einzigen Gemeinheiten, zu denen der „Rücknahmesystem-Computer“ fähig ist. Die Software wäre außerdem in der Lage, einzelne Strecken für das Fahrzeug zu sperren oder dessen Reichweite zu begrenzen. Wie aus der Patentschrift hervorgeht, besteht auch die Option, die Eingriffe so gezielt vorzunehmen, dass der Fahrer ausschließlich seiner Erwerbstätigkeit nachzugehen vermag. Außerdem würden Fahrten ins Krankenhaus ermöglicht. 

Im Extremfall solle das „Deaktivieren bestimmter Komponenten“, das ein „gezieltes Maß an Unbehagen beim Fahrer und den anderen Insassen verursacht“, in der vollautomatischen Rückführung des Kraftfahrzeuges zum Ford-Händler oder einem anderen Ziel gipfeln.

Die Missbrauchsmöglichkeiten, die sich aus dieser Technologie ergeben, liegen auf der Hand. So könnten die Behörden den Fahrern ebenfalls Beschränkungen auferlegen – beispielsweise wegen mutmaßlicher krimineller Vergehen oder bei politisch erklärten Ausnahmezuständen. Ein Lockdown aus „Klimaschutzgründen“ oder wegen einer neuerlichen „pandemischen Lage“ ließe sich nun ganz unproblematisch durchsetzen. Das gilt analog für das „erzieherische Einwirken“ auf Autofahrer, die zu kurze oder zu lange Strecken zurücklegen und damit angeblich der Umwelt schaden. Mit dem Ford-Patent wäre es künftig ganz einfach, Menschen zum Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel oder das Fahrrad zu nötigen.

Und die neue Erfindung würde auch ein Sozialkontroll-System ermöglichen: Wer politisch unliebsame Äußerungen tätigt, muss laufen. Wer zuhause zu viel Energie verbraucht, darf nicht mehr mit dem Auto fahren. Wer vorgeschriebene medizinische Maßnahmen verweigert, bekommt den Wagen stillgelegt. Noch ist es statthaft, auf den Kauf von Pkw mit dem bei Ford ersonnenen Computersystem zu verzichten.