Zum zweiten Mal haben die Grünen und ihnen nahestehende Gruppierungen nun versucht, durch Volksabstimmungen parlamentarische und rechtsstaatliche Prozesse auszuhebeln und eine Grundsatzentscheidung in ihrem Sinne herbeizuführen. Und zum zweiten Mal sind sie krachend gescheitert.
Den ersten Anlauf unternahmen sie 2010/11, als die Grünen in Baden-Württemberg die Vorbehalte gegen den Abriss des alten Stuttgarter Hauptbahnhofs und die Pläne für einen Neubau als Mobilisierungsthema erkannten. Zusammen mit geneigten Medien trommelten sie gegen „Stuttgart 21“ und behaupteten, „das Volk“ im Ganzen sei gegen das Vorhaben der Deutschen Bahn. Siegesgewiss versprach der grüne Oppositionsführer Winfried Kretschmann einen Volksentscheid für den Fall, dass seine Partei die anstehende Landtagswahl gewinnen sollte. Als dies unter dem Eindruck der Reaktorkatastrophe von Fukushima tatsächlich eintrat, setzte Kretschmann eine Volksabstimmung an – und verlor diese dann mit seiner Partei ähnlich wie nun in Berlin.
Zusammen mit den Wahlergebnissen in Bund und Ländern offenbaren die Volksentscheide, dass die Mehrheiten im Lande ganz anders verteilt sind, als es die Grünen und die meisten Medien gern darstellen. Die anderen Parteien hingegen könnte dies auf den Gedanken bringen, weniger danach zu schielen, was die Grünen wollen – und sich stattdessen mehr zu fragen, was die Bürger von ihnen erwarten. neh