18.05.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
Folge 13-23 vom 31. März 2023 / Steuern / In günstigen Ländern wird mehr gebaut

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 13-23 vom 31. März 2023

Steuern
In günstigen Ländern wird mehr gebaut

In Deutschland fehlen derzeit etwa 700.000 Wohnungen. Die Bundesregierung hatte sich zwar im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, jedes Jahr 400.000 neue Wohnungen zu errichten, doch dieses Ziel wurde im vergangenen Jahr verfehlt. Steigende Zinsen und teure Baumaterialien sowie Lieferengpässe machen Bauen in Deutschland derzeit unattraktiv. 

In einer Studie hat sich das Institut für Wirtschaft (IfW) damit auseinandergesetzt, wie sich die Grunderwerbsteuer auf die Immobilienbranche auswirkt. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass eine Senkung dieser Abgabe die Bautätigkeit ankurbeln könnte. Laut der Studie könnte eine Absenkung der Grunderwerbsteuer zu vermehrtem Wohnungsbau in der Privatwirtschaft führen. 

Den Steuersatz können die Bundesländer selbst festlegen. Laut Studie fällt auf, dass in Ländern mit niedriger Grunderwerbsteuer – Bayern und Sachsen (bis 2022) haben ihre Sätze bei 3,5 Prozent belassen, während alle anderen Bundesländer zwischen fünf bis 6,5 Prozent erheben – mehr Bauinvestitionen getätigt werden. In Bayern waren sie zwischen 2011 bis 2020 durchschnittlich um acht Prozent und in Sachsen um elf Prozent höher als im Bundesvergleich. Laut der Analyse kommen niedrigere Steuern die Länder zudem günstiger zu stehen, als über höhere Grunderwerbsteuersätze staatliche Neubauten im gleichen Umfang zu finanzieren.  Der Einfluss niedriger Steuern auf den Immobilienhandel sei bekannt, sagt Studienautor Jens Boysen-Hogrefe: „Offenbar ist eine Reduktion der Grunderwerbsteuer aber auch ein effizientes Mittel, um speziell den Wohnungsbau voranzutreiben und könnte der Bauwirtschaft in Zeiten steigender Zinsen und Preise aus der Krise helfen.“

Es gab bereits Pläne, die Grunderwerbsteuer für die erste selbst genutzte Immobilie komplett fallen zu lassen sowie Kaufnebenkosten, Darlehenszinsen für selbst genutzte Immobilien von der Steuer abzugsfähig zu machen. MRK