18.05.2024

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Folge 16-23 vom 21. April 2023 / Corona-Maßnahmen Noch immer harrt die Sinnhaftigkeit der zahllosen Pandemie-Maßnahmen einer gründlichen Untersuchung. Doch je mehr herauskommt, desto kritischer wird das Bild / Aufarbeitung bleibt wohl unerwünscht / Parteien blockieren Untersuchungsausschuss – Forscher mit vernichtendem Urteil über Drosten-Test

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 16-23 vom 21. April 2023

Corona-Maßnahmen Noch immer harrt die Sinnhaftigkeit der zahllosen Pandemie-Maßnahmen einer gründlichen Untersuchung. Doch je mehr herauskommt, desto kritischer wird das Bild
Aufarbeitung bleibt wohl unerwünscht
Parteien blockieren Untersuchungsausschuss – Forscher mit vernichtendem Urteil über Drosten-Test
Wolfgang Kaufmann

Wird es endlich zu einer gründlichen und gewissenhaften Auswertung der Corona-Maßnahmen kommen, wie es Millionen Deutsche wünschen? Es sieht nicht gut aus: Am 27. September 2022 schon beantragte die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag die „Einsetzung des 2. Untersuchungsausschusses der 20. Wahlperiode (Bekämpfung des Corona-Virus)“. Die Diskussion und Abstimmung hierüber sollte am 30. März dieses Jahres stattfinden, wurde dann allerdings von der Tagesordnung genommen. Das resultierte aus der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung vom 26. Januar, welcher aufgrund der „Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und DIE LINKE“ zu einer Ablehnung riet. 

Insofern ist auch bei der auf den 19. April verschobenen Entscheidung über den Antrag keine Überraschung zu erwarten. Dabei wäre der Bundestag tatsächlich gut beraten, sich – wie von der AfD gefordert – ein „Gesamtbild der Handlungen und Unterlassungen der Bundesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden vor und während der SARS-CoV-2-Pandemie“ zu verschaffen. Denn es dringen fast täglich neue Erkenntnisse an die Öffentlichkeit, welche auf schwere Versäumnisse oder Fehlentscheidungen hindeuten, die unbedingt der Aufarbeitung bedürfen, um Wiederholungen zu vermeiden.

PCR-Test blies Zahlen massiv auf

So zeigt sich nun, dass eine der offiziell nie hinterfragten Hauptsäulen der „Pandemiebewältigung“, nämlich der von dem Charité-Chefvirologen Christian Drosten und dessen Forschungsgruppe entwickelte weltweit erste Labor-Test zum Nachweis des Vorhandenseins des Krankheitserregers SARS-CoV-2, offenbar vollkommen untauglich war und ist. Das geht aus einem von anderen Fachwissenschaftlern geprüften Artikel im „International Journal of Vaccine Theory, Practice and Research“ hervor, der am 4. April erschien und von sechs deutschen, tschechischen, belgischen und niederländischen Experten um Ulrike Kämmerer vom Universitätsklinikum Würzburg verfasst wurde. Die Publikation trägt den für Laien recht sperrigen Titel „Ein RT-PCR-Test, welcher auf die konservierte 5‘-UTR von SARS-CoV-2 abzielt, überwindet die Mängel des ersten von der WHO empfohlenen RT-PCR-Tests“.

Die Autoren stellen zum einen ihren selbst entwickelten Corona-Test vor. Daraufhin kritisieren sie zum anderen den Drosten-Test, der immer wieder euphorisch als „Goldstandard“ in der Diagnostik gefeiert wurde: Dessen tatsächlicher Wert sei praktisch Null, denn er besitze eine viel zu hohe Empfindlichkeit und weise deshalb auch „nicht infektiöse virale RNA … ohne infektiöse Viren“ nach. Infolgedessen habe er Unmengen falsch-positiver Ergebnisse produziert, deren Anzahl die der richtig-positiven bei Weitem übertroffen habe. So seien streckenweise elf Prozent der PCR-Tests falsch-positiv gewesen – bei einer an tatsächlichen gesundheitlichen Beschwerden ablesbaren COVID-19-Erkrankungsrate von lediglich zwei Prozent – ein vernichtendes Resümee. 

Daraus ziehen Kämmerer und deren Kollegen folgenden Schluss: „Zum ersten Mal in der Medizingeschichte wurde ein Labortest ... als alleiniges Kriterium zur Diagnose einer Krankheit ... und zur Definition der Infektiosität eines Virus ... ohne Bewertung klinischer Symptome und ohne Nachweis eines replikationsfähigen Virus verwendet, um die Durchführung bevölkerungsweiter … Interventionen zu rechtfertigen.“ Dadurch sei es zur „unnötigen Quarantäne gesunder Personen sowie Lockdowns und grausamen Kollateralschäden für Gesellschaften und Volkswirtschaften weltweit durch eine hohe Zahl falsch-positiver ‚PCR-Fälle‘“ gekommen.

Des Weiteren bemängelt die Studie, dass das Vorgehen der Charité-Virologen gegen international anerkannte Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis verstoßen habe. So wäre es beispielsweise zwingend nötig gewesen, beim Einreichen von Fachartikeln über den Drosten-Test auf die Interessenkonflikte hinzuweisen, welche sich aus dessen sofortiger kommerzieller Verwertung ergaben.

Und das ist noch nicht die ganze peinliche Wahrheit. Die maßgeblich für die Veröffentlichung von Beiträgen über den Drosten-Test zuständige Zeitschrift „Eurosurveillance“, welche vom Europäischen Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten der EU in Stockholm herausgegeben wird, wies im November 2020 einen mit zehn formalen und fachlichen Argumenten begründeten Antrag auf Rücknahme der Publikationen über den PCR-Test zurück. Gleichermaßen blieben sämtliche nachfolgenden Vorstöße in diese Richtung erfolglos, obwohl inzwischen zahlreiche kritische Fachartikel vorlagen. Vielmehr lehnte es die Eurosurveillance-Redaktion sogar ab, offenzulegen, wie der Begutachtungsprozess der Beiträge über den „Wert“ des Drosten-Tests abgelaufen ist.