Die Ausschüsse für Wirtschaft und Währung sowie Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments haben ein ganzes Paket neuer Vorschriften angekündigt, welche die Geldwäsche und die Terrorismusfinanzierung erschweren sollen und zur weiteren Intensivierung der Überwachung der Bürger führen wird. Hierzu gehören eine Geldwäscheverordnung (AMLR), eine 6. Geldwäscherichtlinie (AMLD6) und eine Verordnung zur Einrichtung einer Europäischen Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche (AMLA) mit Aufsichts- und Ermittlungsbefugnissen.
Das angekündigte Vorschriftenpaket begrenzt Barzahlungen an Personen, die Waren oder Dienstleistungen anbieten, auf höchstens 7000 Euro und die Übertragungen von Krypto-Vermögenswerten, bei denen Absender und Empfänger nicht eindeutig identifiziert werden können, auf 1000 Euro. Die EU-Mitgliedsstaaten werden verpflichtet, jeweils eine Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) einzurichten, deren Aufgabe es ist, Informationen über die Besitzverhältnisse von Bankkonten, Immobilien sowie mobilen Besitztümern wie Yachten, Flugzeugen und Autos im Wert von über 200.000 Euro zu sammeln. Sämtliche in den nationalen Zentralregistern gespeicherte Daten sollen digital verfügbar und auch für Personen mit einem „berechtigten Interesse“ wie Wissenschaftler und Journalisten zugänglich sein. Die Zentralstellen sollen für ihre Arbeit auf Grundbücher und ähnliche Aufstellungen zurückgreifen sowie von juristischen wie natürlichen Personen Auskunft verlangen dürfen.
Vergleichbare Kompetenzen soll die AMLA erhalten. Die EU-Institution, deren Sitz wahrscheinlich Frankfurt am Main wird, soll ab dem Beginn des kommenden Jahres einsatzbereit sein und zudem zur Durchführung von „Vor-Ort-Besuchen“ befugt sein. Laut dem Verordnungsentwurf drohen Unternehmen und Einzelpersonen bei Verstößen oder mangelnder Kooperation Geldbußen in Höhe von 500.000 bis zwei Millionen Euro oder zehn Prozent des Gesamtumsatzes im vorausgegangenen Geschäftsjahr.
Das Maßnahmenpaket soll noch diesen Monat von der Europäischen Kommission, dem EU-Parlament und dem Rat der Europäischen Union diskutiert und verabschiedet werden. Flankiert wird es durch das bereits in Kraft befindliche Sanktionsdurchsetzungsgesetz II der Bundesrepublik. Durch dieses sind seit dem 1. April Barzahlungen beim Grundstückskauf untersagt. Darüber hinaus gingen die Vermögensermittlungs- und Sicherstellungsbefugnisse von den Ländern auf den Bund über.
Ansonsten plant die EU noch die Einführung eines digitalen Euro. Dessen Verwendung setzt zwar eine digitale Identität voraus, doch bis 2030 sollen mindestens acht von zehn EU-Bürgern über eine solche verfügen.