18.05.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
Folge 17-23 vom 28. April 2023 / Waffenrecht / Sportler und Jäger unter Generalverdacht / Das scharfe deutsche Waffenrecht ist hochkomplex – Behörden machen Fehler bei Kontrollen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 17-23 vom 28. April 2023

Waffenrecht
Sportler und Jäger unter Generalverdacht
Das scharfe deutsche Waffenrecht ist hochkomplex – Behörden machen Fehler bei Kontrollen

Im vergangenen März ermordete ein 35-Jähriger in einem Gotteshaus der Zeugen Jehovas in Hamburg sieben Menschen, verletzte weitere sieben und tötete zuletzt sich selbst. Der Täter war nicht nur ehemaliges Mitglied der Glaubensgemeinschaft, sondern auch Mitglied eines Hamburger Schießsportvereins und besaß die Tatwaffe legal. Noch im Januar war der Waffenbehörde zwar eine psychische Erkrankung des Täters angezeigt worden, auch gab es eine unangemeldete Kontrolle seitens der Polizei. Der Täter erhielt aber lediglich eine mündliche Verwarnung wegen nicht ordnungsgemäß verschlossener Munition, sonst geschah nichts.

Die Hamburger Bluttat ist eine jener Taten, welche die Politik dazu anspornen, das ohnehin restriktive deutsche Waffenrecht weiter deutlich zu verschärfen. Das Forum Waffenrecht im Deutschen Jagdverband (DJV) verweist demgegenüber auf die bereits bestehenden „umfassenden Kontroll- und Entzugsmöglichkeiten, die nur angewandt und vollzogen werden“ müssten. In Hamburg habe es „offensichtlich Fehlentscheidungen“ gegeben.

Das von der Bundesregierung angestrebte Verbot halbautomatischer Waffen weist auch der Deutsche Sportbund (DSB) zurück. „Die Sportpistole und die Schnellfeuerpistole sind zwei der erfolgreichsten olympischen Disziplinen und werden mit halbautomatischen Waffen geschossen“, erläutert dazu DSB-Präsident Hans-Heinrich von Schönfels. Ein Verbot von halbautomatischen Waffen würde das Ende der olympischen Träume vieler Sportler in diesen Disziplinen bedeuten.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) fordert seit einigen Wochen eine Verschärfung des Waffenrechts. Dabei geht es ihr vor allem um ein Verbot „kriegswaffenähnlicher“ halbautomatischer Gewehre in den Händen von Privatleuten. Inzwischen hat sich sogar Bundeskanzler Olaf Scholz eingemischt, für eine „behutsame Reform“ des Waffenrechts plädiert, allerdings die Entwaffnung von Extremisten gefordert.

Das Problem bei der Kriegswaffenähnlichkeit von Waffen sehen einige Juristen in der Auslegbarkeit des Begriffs. Das Waffenrecht wird tatsächlich oft novelliert, und das mit handwerklichen Fehlern. So wurden bei der letzten Novelle Hunderttausende zu Straftätern gemacht, die längst vergessene Butterfly- oder Fallmesser sowie Wurfsterne als Reisesouvenire in ihrem Keller aufbewahren.

In die Kritik von Juristen gerät zudem die unangemeldete Waffenkontrolle, weil die Behörden die dazu gesetzten Grenzen ständig missachten. Wo vorhandenes Recht aber nicht genutzt wird, wirkt die Forderung nach verschärften Gesetzen wie Populismus.B.K.