18.05.2024

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Folge 17-23 vom 28. April 2023 / Raumfahrt II / Dürfen wir Außerirdischen die Einreise verweigern? / Ein Berliner Fachanwalt ging der Frage nach, welche rechtlichen Probleme sich aus der Ankunft von „Aliens“ ergeben könnten

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 17-23 vom 28. April 2023

Raumfahrt II
Dürfen wir Außerirdischen die Einreise verweigern?
Ein Berliner Fachanwalt ging der Frage nach, welche rechtlichen Probleme sich aus der Ankunft von „Aliens“ ergeben könnten

Was passiert eigentlich, wenn Außerirdische auf unserem Planeten landen? Diesbezügliche Szenarien entwarfen bislang in aller Regel nur Science-Fiction-Autoren. Dabei reichte die Bandbreite von der Vernichtung unserer Spezies bis zum Eintreten paradiesischer Zustände durch den Kontakt mit den schier allwissenden Aliens und eine phantasievolle Vision von den möglichen Geschehnissen jagte die nächste. 

Was dahingegen niemand thematisierte, waren die juristischen Verwicklungen, die aus dem Kontakt mit den Besuchern aus dem All resultieren könnten – und zwar bei jeder denkbaren Form des Zusammentreffens. Um das zu ändern, bedurfte es erst der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Lockdowns, welche dem Berliner Fachanwalt für Arbeitsrecht Klaus Stähle die Muße verschafften, endlich alle „Rechtsfragen beim Kontakt mit Extraterrestrischen“ zu durchdenken und die Welt dann in einem gleichnamigen Buch über die Ergebnisse dieses Tuns zu unterrichten.

Bei der Abfassung seiner Broschüre, die immerhin im Berliner Wissenschafts-Verlag erschien, ging Stähle mit einer bemerkenswerten Gründlichkeit vor, wie man sie bloß bei Juristen findet, die ihr Handwerk in Deutschland erlernt haben, wo bekanntlich jeder noch so winzige Aspekt des Lebens durchreglementiert wird. Dadurch dürfen wir der Landung von Aliens nun etwas beruhigter entgegensehen, denn ganz gleich, was passiert: Rechtlich ist der Homo sapiens jetzt gerüstet.

Was ist mit Kindern aus Mischehen?

Das betrifft nicht nur die Klärung der naheliegenden Frage, wer als ehestes befugt wäre, in unser aller Namen zu sprechen, sondern auch ganz anderer Probleme, an die niemand denkt, wenn er sich bei apokalyptischen Filmen à la  „Krieg der Welten“ gruselt. Was ist, wenn die Extraterrestrischen uns zwar nicht ausrotten wollen, aber bei einer Bruchlandung Schaden anrichten? Haben Staaten das Recht, die Aliens wie unerwünschte Ausländer an der „Einreise“ zu hindern? Und wie steht es um den Schutz der Besucher aus dem All vor Diskriminierung? Unter welchen Umständen und im Rahmen welcher rechtlichen Regelungen können Unternehmen die überlegene Technologie der Ankömmlinge nutzen, um sich dadurch zu bereichern? Dürfen die irdischen Religionsgemeinschaften die Aliens missionieren? 

Was soll die Menschheit tun, wenn die ETs plötzlich in Scharen als Touristen ankommen, weil unser Planet so idyllisch anmutet? Und wie müsste die Klärung der personenrechtlichen Fragen aussehen, welche aus Ehen zwischen Außerirdischen und Menschen sowie der Zeugung gemeinsamer Kinder erwachsen?

Für das alles, und noch viel mehr, hat Stähle – Corona sei Dank – Lösungsansätze gefunden. Dabei besteht allerdings die Gefahr, dass die Aliens eigene und abweichende juristische Ideen mitbringen oder sich gar auf irgendein, uns unbekanntes universelles intergalaktisches Recht berufen. W.K.

Klaus Stähle: „Rechtsfragen beim Kontakt mit Extraterrestrischen. Völkerrecht, Wirtschaft und Politik – ein Gedankenmodell“, Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2023, broschiert, 186 Seiten, 36 Euro