18.05.2024

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Folge 18-23 vom 05. Mai 2023 / „Letzte Generation“ / Kein Fall für den Verfassungsschutz? / Weder Strafverschärfungen noch die Beobachtung der Klima-Extremisten zeichnen sich ab

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 18-23 vom 05. Mai 2023

„Letzte Generation“
Kein Fall für den Verfassungsschutz?
Weder Strafverschärfungen noch die Beobachtung der Klima-Extremisten zeichnen sich ab
Hermann Müller

Bundesweit laufen derzeit mehr als 3000 Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Aktionen der „Letzten Generation“. Die Vorwürfe gegen die radikalen Aktivisten lauten zumeist auf Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Nötigung von Verkehrsteilnehmern oder Verstöße gegen das Versammlungsfreiheitsgesetz. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat Ende April eine Unterstützerin der „Letzten Generation“ zu einer viermonatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. 

Die 24-Jährige hatte sich zusammen mit einer weiteren Aktivistin am 25. August 2022 in einer Gemäldegalerie am Holzrahmen eines Werks des Malers Lucas Cranach festgeklebt. Das Gericht wertete dies als gemeinschädliche Sachbeschädigung. Zudem war die junge Frau auch an einer Straßenblockade beteiligt gewesen. Aus Sicht des Gerichts war dies der Versuch einer Nötigung. Wie eine Gerichtssprecherin mitteilte, hatte die Frau auch angekündigt, mit den Aktionen weitermachen zu wollen.

Bislang sind Haftstrafen noch immer seltene Ausnahmen. Oftmals enden die Ermittlungsverfahren gegen die Straßenblockierer ohne eine Gerichtsverhandlung mit einem Strafbefehl. Dieser ist zumeist mit einer Geldstrafe verbunden. Lediglich wenn die Betroffenen Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen, kommt es zu einer mündlichen Verhandlung.

DPolG-Vize: „Unverantwortlich“

Bei einer Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages hatten sich im Januar geladene Experten mehrheitlich gegen schärfere Strafen für Klima-Extremisten wegen Straßenblockaden und der Beschädigungen von Kunstwerken ausgesprochen. Auch der Deutsche Anwaltverein und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) lehnten Strafrechtsverschärfungen ab. Die Unionsfraktion fordert, die Bürger „besser vor mutwilligen Blockaden öffentlicher Straßen zu schützen“. Nach den Vorstellungen von CDU/CSU sollen bei Tatbeständen wie dem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr oder der Behinderung von hilfeleistenden Personen die Strafen angehoben werden oder mit Mindeststrafen ergehen. Rückendeckung für eine Verschärfung gab es für die Unionsfraktion von Sachverständigen der Opfervereinigung „Weißer Ring“ und von der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG). Deren Vizechef sagte, die hohe Inanspruchnahme der Polizei und anderer Einsatzkräfte seien unverantwortlich und schadeten der inneren Sicherheit.

Tatsächlich sind allein bei der Berliner Polizei im vergangenen Jahr durch Aktionen der „Letzten Generation“ 233.000 Einsatzstunden zusammengekommen, so Innensenatorin Iris Spranger im Januar. Die SPD-Politikerin, mittlerweile auch im neuen Senat wieder für das Innenressort zuständig, wertete die Protestaktionen zwar als „politisch motivierte Straftaten“, die „Grenze zum Extremismus“ sah Spranger dennoch nicht überschritten.

Auch die derzeitige Einschätzung der „Letzte Generation“ durch die deutschen Verfassungsschutzbehörden ist bemerkenswert. Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, sagte im März, der Verfassungsschutz von Bund und Ländern sehe „keine hinreichenden Anhaltspunkte, um die Klimabewegung ,Letzte Generation‘ als extremistisch einzuschätzen“. Berlins Innenverwaltung hatte bereits im vergangenen Herbst erklärt, sie sehe in den Aktionen kein verfassungswidriges Handeln. 

Vor Kurzem sagte auch Bayerns Verfassungsschutz, er sehe die „Letzte Generation“ und auch die noch radikalere Gruppe „Extinction Rebellion“ nicht als Extremisten an. Laut dem bayerischen Verfassungsschutzpräsidenten Burkhard Körner begehen die Klimakleber zwar Straftaten, sie hätten aber nicht das Ziel, „sich gegen den Staat, die Demokratie oder die Würde des Menschen zu richten“. So seien die Aktivisten „nicht geprägt oder gesteuert durch Linksextremisten, sondern immer noch im bürgerlichen Potential verankert“. 

„Bürgerräte“ am Parlament vorbei

Im Kontrast zu dieser Verortung im Bürgertum steht eine Sprüh-Aktion der „Letzten Generation“ vom 22. April auf dem Berliner Kurfürstendamm. Dabei waren zehn Personen über Berlins Luxus-Boulevard gezogen und hatten Schaufenster und Eingänge von Geschäften mit leuchtender Farbe beschmiert. Begleitet war dies von Parolen wie: „Wir können uns die Reichen nicht mehr leisten.“

Erstaunlicherweise ignorieren die Verfassungsschützer bei ihrer Einschätzung bislang einen sehr wichtigen Aspekt: Die Straßenblockaden sind nämlich nicht nur ein Versuch, Autofahrern den Willen der „Klimaschützer“ aufzuzwingen. Erklärtes Ziel der „Letzten Generation“ ist es, die Gründung eines sogenannten „Gesellschaftsrates für Klimapolitik“ zu erzwingen. Beenden will die Gruppe ihre Aktionen erst, wenn die Bundesregierung den Forderungen nachkommt. Dieses Vorgehen kann als Nötigungsversuch von Verfassungsorganen gewertet werden. Auch ein näherer Blick auf den „Gesellschaftsrat“ fördert Alarmierendes zu Tage. Bereits im Februar erklärte die Aktivistin Aimée van Baalen in einer ARD-Talkshow, die „Bürgerräte“ sollten Gesetze erarbeiten und auch beschließen können. Faktisch würde damit eine gesetzgebende Parallelinstanz zum demokratisch gewählten Bundestag geschaffen.