18.05.2024

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Folge 18-23 vom 05. Mai 2023 / Kolumne / Lahme Justiz

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 18-23 vom 05. Mai 2023

Kolumne
Lahme Justiz
Theo Maass

Berlin ist das El Dorado der Klima-Extremisten der „Letzten Generation“. Sie kleben sich auf der Straße fest, werden von der Polizei nachsichtig behandelt und weggetragen. Kurze Zeit danach schikanieren sie den Berufsverkehr erneut. Um das zu verhindern, gibt es das ASOG – das Berliner Polizeigesetz. Danach können die Aktivisten für 48 Stunden in Polizeigewahrsam genommen werden. Das ist nach dem Berliner Sicherheitsgesetz möglich (Paragraph 30 und 31 ASOG). Allerdings hat ein Richter darüber zu entscheiden, ob der Unterbindungsgewahrsam angeordnet wird. 

Allein am letzten Montag im April wurden 260 Strafermittlungsverfahren, unter anderem wegen Nötigung im Straßenverkehr und Widerstand, sowie 151 Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Verstößen gegen das Versammlungsfreiheitsgesetz eingeleitet. Mit dem Unterbindungsgewahrsam war es dann aber nichts. Die 71 in Gewahrsam genommenen Täter waren bald alle wieder auf freiem Fuß. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten macht das möglich. 

In der Praxis lief das so ab: Die Polizei führte dem Richter zwei besonders krasse Fälle vor. Der Richter lehnte hier die Anwendung des ASOG ab. Darauf verzichtete die Polizei die Vorführung der übrigen 69 wegen des Verzugs von „zeitlichen Vorgaben“. Kein Wunder, dass bei derartigen Richtern Berlin als bevorzugter „Tatort“ der Klima-Extremisten ausgewählt wird. Diese mögen sich durch die Einschätzung des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, bestätigt fühlen, dass ihre Aktivitäten nicht verfassungsfeindlich seien. Sogar politische Unterstützung kam von der früheren Verkehrssenatorin Bettina Jarasch (Grüne): „Präventivhaft bedeutet, Leute ins Gefängnis zu setzen für Taten, die sie noch nicht begangen haben. Das ist fragwürdig und das muss strikt begrenzt werden.“