18.05.2024

Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung

Suchen und finden
Folge 18-23 vom 05. Mai 2023 / Kommentare / Das wahre Geschlecht

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 18-23 vom 05. Mai 2023

Kommentare
Das wahre Geschlecht
René Nehring

Der Entwurf für ein neues Selbstbestimmungsgesetz steht. Dies meldeten übeeinstimmend die Deutsche Presseagentur und mehrere Medien. Demnach soll in Deutschland künftig jede Person ihr Geschlecht und ihren Vornamen selbst festlegen und in einem vereinfachten Verfahren beim Standesamt ändern können. 

Damit will die Regierung das Leben von transsexuellen, intersexuellen und nichtbinären Personen erleichtern. Zur Erläuterung dieser vielen Bürgern nicht geläufigen Begriffe, erklärte „tagesschau.de“, dass das Wort „trans“ jene Personen umfasse, die sich nicht mit dem Geschlecht identifizieren, „das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde“. „Inter“ bedeute, „angeborene körperliche Merkmale zu haben, die sich nach medizinischen Normen nicht eindeutig als (nur) männlich oder (nur) weiblich einordnen lassen“. Und unter „nicht-binär“ würden diejenigen verstanden, die sich weder als Mann noch als Frau identifizieren. 

Was in Menschen vorgeht, die sich nicht mit ihrem angeborenen Geschlecht identifizieren, vermögen sich Nichtbetroffene kaum vorzustellen. Weshalb Spott über sie auch unangebracht ist. 

Und doch lohnt es, sich das Gesetz genauer anzusehen. Dann fällt nämlich auf, dass der Entwurf interessante Ausnahmen enthält, bei denen das bei der Geburt zugewiesene Geschlecht auch künftig eine Rolle spielt. So sollen sich Männer im Verteidigungsfall nicht einfach durch eine schnelle Änderung ihres Geschlechtseintrags einer möglichen Einberufung entziehen können. Außerdem sollen Personen, die zwar rechtlich, aber nicht biologisch weiblich sind, keinen vereinfachten Zugang zu nach Geschlecht getrennten Einrichtungen wie Frauensaunen, öffentlichen Toiletten oder Umkleidekabinen, aber auch Frauenhäusern oder Gefängnissen erhalten. 

Im Ernstfall ist dem Staat also nicht egal, wer als Frau und wer als Mann geboren wurde. So zeigen diese Einschränkungen, dass den Machern des Gesetzes durchaus bewusst ist, dass Menschen letztendlich nur ein Geschlecht haben – das biologische. Und dass alles andere lediglich ein soziales Konstrukt ist.