18.05.2024

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Folge 19-23 vom 12. Mai 2023 / Digitales / Die Ampel billigt Netzsperren / Faeser für mehr Eingriffe – FDP knickt beim Thema „Freiheit des Internets“ ein

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 19-23 vom 12. Mai 2023

Digitales
Die Ampel billigt Netzsperren
Faeser für mehr Eingriffe – FDP knickt beim Thema „Freiheit des Internets“ ein
Wolfgang Kaufmann

Im Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ zwischen SPD, Grünen und FDP steht unter Punkt zwei zum Thema Internet und Digitales: „Allgemeine Überwachungspflichten, Maßnahmen zum Scannen privater Kommunikation und eine Identifizierungspflicht lehnen wir ab. Anonyme und pseudonyme Online-Nutzung werden wir wahren.“ 

Dieser Passus resultierte ganz wesentlich aus dem Drängen der Freien Demokraten. Nun allerdings knickte die FDP ein – wie bei so vielen anderen Themen auch. Das geht aus der „Stellungnahme der Deutschen Bundesregierung zum Entwurf einer CSA-VO“ hervor. Mit CSA-VO ist die geplante „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“ gemeint. Deren Inhalt verstößt zweifelsfrei gegen die EU-Richtlinie 2002/58 vom 12. Juli 2002 „über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation“. Denn im Artikel 5 derselben heißt es: „Die Mitgliedstaaten … untersagen … das Mithören, Abhören und Speichern sowie andere Arten des Abfangens oder Überwachens von Nachrichten und der damit verbundenen Verkehrsdaten“. 

EU will zum Scannen verpflichten

Aber genau das fordert der CSA-VO-Entwurf, der jetzt im Kern die Zustimmung der Bundesregierung und damit auch der FDP-Minister gefunden hat. Hierzu schreibt das Portal Netzpolitik.org: „Im Kampf gegen sexuellen Missbrauch und Kinderpornographie sollen Internet-Dienste die Kommunikation ihrer Nutzer:innen anlasslos und verpflichtend scannen und überwachen. Manche Anbieter wie Google, Apple und Meta tun das bereits freiwillig, eine EU-Verordnung erlaubt das als ‚vorübergehende Ausnahme‘. Die EU-Kommission will die Anbieter nun zum Scannen verpflichten.“

Doch damit nicht genug: Die Ampel billigte außerdem auch sogenannte „Netzsperren“. Diese bewirken, so Netzpolitik.org weiter, „dass Nutzer bestimmte Internetseiten nicht mehr aufrufen können. Auch bestimmte IP-Adressen zu sperren, sollen soll nun möglich sein. Das heißt, gezielt ausgewählte Nutzer können von Internet-Seiten ferngehalten werden. Bisher hatte die Bundesregierung die Position ‚Löschen statt Sperren‘ vertreten.“

Treibende Kraft bei der Verabschiedung der Stellungnahme war die Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser (SPD), deren Haus es nun auch obliegt, im EU-Rat über den endgültigen Inhalt der CSA-VO zu verhandeln. Faeser setzte sich in dem monatelangen Ringen innerhalb der Bundesregierung in nahezu jedem wichtigen Punkt durch. Deshalb ist die Stellungnahme der Bundesregierung über weite Strecken mit einem Entwurf identisch, der aus dem Innenministerium kam.

Ausnahme Audiokommunikation

Andererseits erteilte die Ampel aber manchen Überwachungsphantasien der EU eine Abfuhr. So lehnt sie das angestrebte Client-Side-Scanning ab. Das ist ein technisches Verfahren, bei dem versendete oder empfangene Dateien auf dem Endgerät des Nutzers vor dem Weiterverschicken oder Verarbeiten auf verdächtige, in Datenbanken hinterlegte Inhalte durchsucht werden. Darüber hinaus besteht die Bundesregierung auf dem „durchgängigen Schutz“ der verschlüsselten Kommunikation. Hierzu heißt es in der Stellungnahme: „Der Einsatz von Maßnahmen, die zu einem Bruch, einer Schwächung, Modifikation oder einer Umgehung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung führen, ist durch konkrete technische Anforderungen im Verordnungsentwurf auszuschließen.“

Ebenso soll die Audiokommunikation in der Telefonie und in Sprachnachrichten weiterhin nicht gescannt und ausgewertet werden, wie Brüssel gleichfalls möchte. Und es gibt Einwände, was die zukünftige Altersverifizierung im Internet betrifft. Die EU strebt eine Pflicht zur Vorlage von Ausweisdokumenten an, während die Bundesregierung verlangt, dass die Diensteanbieter „gleichrangige alternative Altersverifikationsverfahren“ schaffen, „sofern diese den gleichen Grad an Gewissheit bieten“.

Diese von der Bundesregierung formulierten Vorbehalte bezüglich des geplanten Inhaltes der CSA-VO ändern jedoch nichts daran, dass das grundgesetzlich garantierte Post- und Fernmeldegeheimnis sowie auch das Recht auf freie Meinungsäußerung auf Betreiben der EU und mit Duldung der Bundesregierung noch stärker als bisher ausgehöhlt werden sollen. Ganz abgesehen von der ebenfalls bestehenden Möglichkeit einer späteren Zurückstellung der jetzt von der Ampel vorgebrachten Daten- und Verbraucherschutzbedenken.