18.05.2024

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Folge 21-23 vom 26. Mai 2023 / Klima-Extremisten / Juristen streiten über „Letzte Generation“ / Kriminelle Vereinigung oder nicht? Ein „Ja“ auf diese Frage hätte ernste Konsequenzen für die Mitglieder

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 21-23 vom 26. Mai 2023

Klima-Extremisten
Juristen streiten über „Letzte Generation“
Kriminelle Vereinigung oder nicht? Ein „Ja“ auf diese Frage hätte ernste Konsequenzen für die Mitglieder

Berlins neue Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos, von der CDU vorgeschlagen) lässt prüfen, ob es sich bei der Gruppe „Letzte Generation“ um eine kriminelle Vereinigung handelt. Die Staatsanwaltschaft Berlin hält entsprechende Ermittlungen bislang nicht für gerechtfertigt: „Für diese Idee einer kriminellen Vereinigung muss das Ganze eben schon terrorismusähnlich sein, mit einer gewissen Erheblichkeit ausgestattet sein“, so der Sprecher der Staatsanwaltschaften, Oberstaatsanwalt Sebastian Büchner. 

Im benachbarten Brandenburg hingegen hat die Staatsanwaltschaft Neuruppin bereits vergangenes Jahr Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie wegen Störung öffentlicher Betriebe aufgenommen. Hintergrund der Ermittlungen waren unter anderem Attacken von Klima-Aktivisten seit April 2022 auf Anlagen der Raffinerie PCK Schwedt. Unterstützter der „Letzten Generation“ hatten zudem im Potsdamer Museum Palais Barberini ein Monet-Gemälde mit Kartoffelbrei beschmiert und waren auch in den Sicherheitsbereich des Flughafens BER eingedrungen, sodass der Flugverkehr unterbrochen werden musste. 

Hürden des Strafrechts sind hoch

Im Zusammenhang mit ihren Ermittlungen hatte die Staatsanwaltschaft Neuruppin im Dezember 2022 bundesweit Hausdurchsuchungen durchführen lassen. Eine Beschwerde wegen dieser Großrazzia ist vom Landgericht Potsdam abgewiesen worden. Das Landgericht bestätigte ebenfalls einen Anfangsverdacht, dass es sich bei der „Letzten Generation“ um eine kriminelle Vereinigung handeln könnte. 

Zumindest Teile der Landesregierung in Potsdam teilen diese Sichtweise. Regierungschef Dietmar Woidke (SPD) sagte: „Man kann der Argumentation des Landgerichts Potsdam in Teilen durchaus folgen.“ Er fügte hinzu: „Es gibt eine Organisation, die dahinter steht, und es gibt eine Verabredung zur Begehung von Straftaten.“ Auch aus Sicht von Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen spricht vieles dafür, „dass wir es bei der Gruppe Letzte Generation mit einer kriminellen Vereinigung zu tun haben“. Der CDU-Politiker kommt zu dem Schluss: Die Klimaschutz-Aktivisten seien organisiert, trainierten gemeinsam und verabredeten sich zu „kriminellen Aktionen“. Laut Stübgen teilt Brandenburgs Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) seine Bewertung der „Letzten Generation“. Die Ministerin wies inzwischen auf die Folgen hin, sollte sich der Anfangsverdacht am Ende rechtskräftig bestätigen: „Für die rechtliche Bewertung einer kriminellen Vereinigung würde es bedeuten, dass an sich die Mitgliedschaft in dieser Gruppe – also Förderungs- und Beihilfehandlungen – dann strafbar wäre.“

Die Hürden, die das Strafrecht setzt, bis von einer „kriminellen Vereinigung“ gesprochen werden kann, sind allerdings beträchtlich. So reicht allein die Tatsache, dass Straftaten begangen werden, nicht aus. Nachweisen müsste die Staatsanwaltschaft Neuruppin unter anderem, dass bereits mit Gründung und Aufbau der „Letzten Generation“ das Ziel verfolgt wurde, Straftaten zu verüben. H.M.