18.05.2024

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Folge 22-23 vom 02. Juni 2023 / Kolumne / Die „Krankheit X“

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 22-23 vom 02. Juni 2023

Kolumne
Die „Krankheit X“
Florian Stumfall

Vergangenen Monat fasste der Deutsche Bundestag einen Beschluss zur Reform der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Es geht dabei um den Antrag der Ampelkoalition mit der Kennung 20/6712. Dieser wurde mit großer Mehrheit angenommen. Es war im Wesentlichen nur die Fraktion der AfD, die dagegen stimmte. Nun stellt sich zunächst die Frage, wie es Aufgabe des deutschen Parlaments sein kann, die WHO zu reformieren, und wieso diese das nicht selbst zu bewerkstelligen vermag. Schließlich ist sie eine Nebenorganisation der Vereinten Nationen und hätte daher gleichermaßen Pflicht und Macht, sich ihrer Aufgabenstellung gemäß zu organisieren.

Das ist die eine Seite des Problems. Die andere äußert sich in der Frage, wie sich die Sache im Hinblick auf deutsches Recht verhält. Denn das beschlossene Gesetz beinhaltet einige wenige Passagen, die nicht unwidersprochen bleiben können. Natürlich sind sie nicht auf den ersten Blick aufzuspüren. Wie so oft, wenn ein Gesetz in der Absicht formuliert wird, dass es sein Adressat, nämlich der Bürger, möglichst nicht liest, und wenn, dann wenigstens nicht versteht, ist es überaus wortreich gestaltet und voller überflüssiger Phrasen, während der Kern ganz kurz zusammengefasst werden kann.

Es dreht sich nämlich darum, „die Handlungsfähigkeit, Führungs- und Koordinierungsfunktion der WHO im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu stärken“. Man kann dieses Anliegen auch ganz anders und zwar sehr viel deutlicher darstellen: Zuständigkeiten, die bislang bei den Nationalstaaten liegen, sollen zentral an die WHO abgegeben werden. Den Antragstellern, von denen man annehmen muss, dass sie einer Aufforderung der WHO folgen, geht es also darum, „dass die WHO im Bereich der Pandemieprävention, -vorsorge und -reaktion eine zentrale Rolle einnimmt. Ziel ist es, eine globale, gerechte und effektivere Gesundheitspolitik zu ermöglichen“.

Einschränkung von Grundrechten 

Damit ist die Katze aus dem Sack. Alle Gesundheitspolitik auf diesem Globus soll nur noch allein in der Zuständigkeit der WHO betrieben werden. Sie beansprucht das Recht, Pandemien auszurufen und Verordnungen zu verhängen ohne Begründung und nach Belieben. Das schließt jegliche Freiheitsbeschränkungen der Menschen in sämtlichen Ländern ein, die sich dem Votum der WHO beugen. Früher kam die „politische Macht“, so Mao Tse-tung, „aus den Gewehrläufen“; heute kommt sie von den bürokratischen Verordnungen unbekannter, willfähriger Funktionäre, welche die Vorgaben ihrer Hintermänner in Szene setzen. Die Corona-Krise beginnt, sich als Probelauf für ein größeres, weltweites Programm der Einschränkung von Grundrechten zu erweisen – und es wird offenbar, dass die Krise nicht medizinischer, sondern politischer Art ist. Und die Einschränkungen durch Covid, die teilweise heute noch spürbar sind, werden als gering gelten, wenn die nächste Aufhebung der Freiheit im Namen des Wohles der Menschen im Weltmaßstab auf die Völker trifft.

Leider ist ein Vorgang, in dessen Abwicklung deutsche Verfassungsorgane Zuständigkeiten des deutschen Staates internationalen Ansprüchen überweisen, keine Seltenheit mehr. Im Laufe der sogenannten Vertiefung der EU hat sich das zur Alltäglichkeit entwickelt, ohne dass irgendjemand Bezug auf den Grundgesetzartikel 20 und dessen Verbot genommen hätte, die bestehende politische Ordnung aufzulösen. Nun kann sich die EU immerhin noch als politisches Gebilde darstellen, die WHO hingegen ist eine rein verwaltungstechnische Organisation, die nicht einmal, wie die EU das tut, den Eindruck zu erwecken sucht, nach demokratischen Prinzipien vorzugehen. Ihr staatliche Hoheitsrechte zu überschreiben ist ein Vorgang, der verfassungsrechtlich nicht im geringsten gekennzeichnet und einzuordnen ist. Doch bei der Politisierung der obersten deutschen Gerichte wäre es müßig, an eine Verfassungsklage zu denken.

Wenn aber von der WHO die Rede ist, so tut es not, zunächst ihren Chef in Augenschein zu nehmen. Es handelt sich dabei um den Äthiopier Dr. Tedros Adhanom Ghebeyesus, Biologe und Immunologe. Nach einer politischen Karriere wurde er 2017 Generaldirektor der WHO. Im selben Jahr verkündete Bill Gates im Rahmen der Sicherheitskonferenz in München, dass es unausweichlich in absehbarer Zeit zu einer weiteren, sehr viel tödlicheren Pandemie als Corona kommen werde. Eindringlich gewarnt wird vor einem verheerenden Erreger, der allerdings bisher noch nicht entdeckt worden und daher völlig unbekannt sei. In der WHO aber nimmt diese „Krankheit X“ den Platz eines unbedingt zu berücksichtigenden Faktors ein. 

Bereit für die nächste Pandemie

Bei der jüngsten Hauptversammlung in Genf wiederum stellte Tedros ein System vor, das es ermöglichen soll, alle Menschen dieses Globus medizinisch zu überwachen. Mit Bezug auf Covid sagte er als Begründung: „Die Gefahr, dass eine weitere Variante auftaucht, die neue Krankheits- und Todesfälle verursacht, bleibt bestehen. Und es besteht weiterhin die Gefahr, dass ein anderer Erreger auftaucht, der noch tödlicher sein könnte.“ Ja, und es könnte auch wieder die Pest ausbrechen.

Jedenfalls steht fest, dass man ohne enge Beziehungen in Kreise, die sich der Kontrolle durch die Öffentlichkeit entziehen, nicht Chef der WHO wird. Ebenfalls bei der Sicherheitskonferenz diskutierten Bill Gates und Tedros – dieser war zugeschaltet –, wie man einer solchermaßen angekündigten Pandemie begegnen könne. Da sprechen also zwei Männer miteinander, von denen der eine jederzeit – auch mit Zustimmung des Bundestages – die Weltkatastrophe ausrufen kann und der andere mit Medikamenten Milliarden daran verdient.

So ist es auch kein Wunder, dass die Bill & Melinda Gates Foundation der zweitgrößte Geldgeber der WHO ist (12,12 Prozent des Zweijahresbudgets 2018/19). Mehr geben nur die USA (15,18 Prozent des Zweijahresbudgets 2018/19). Wie immer, wenn man mit Mildtätigkeit große Geschäfte machen kann, ist auch die Rockefeller Foundation mit von der Partie. Zwar wird auf der offiziellen Liste nicht aufgeführt, wie viel diese abführt, doch man preist bei Rockefeller die Zusammenarbeit mit der WHO, die bis ins Gründungsjahr 1946 zurückreicht. Zum beiderseitigen Wohl und Nutzen.

Der Autor ist ein christsoziales Urgestein und war lange Zeit Redakteur beim „Bayernkurier“.