18.05.2024

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Folge 23-23 vom 09. Juni 2023 / Abgeordnetenhaus / CDU fällt beim Wahlrecht mit 16 um / Berliner Union hatte die Absenkung bislang scharf abgelehnt – Jetzt macht sie diese erst möglich

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 23-23 vom 09. Juni 2023

Abgeordnetenhaus
CDU fällt beim Wahlrecht mit 16 um
Berliner Union hatte die Absenkung bislang scharf abgelehnt – Jetzt macht sie diese erst möglich
Frank Bücker

Ein von der Berliner CDU zu entrichtender politischer Preis für die Wahl Kai Wegners zum Regierenden Bürgermeister ist offenbar die Änderung der Landesverfassung, um das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre abzusenken. Pikanterweise hatte sich die Union im Herbst 2021 noch gegen diese Absenkung gewehrt und lehnte gemeinsam mit der AfD einen entsprechenden Beschluss des Berliner Abgeordnetenhauses ab. 

Somit erlangte Rot-Grün-Rot mit Unterstützung der FDP damit nur eine einfache Mehrheit, weil CDU und AfD die notwendige Zweidrittelmehrheit seinerzeit verhindern konnten. Wegner begründete die Haltung seiner Partei damals wie folgt: „Wir werden am Wahlalter von 18 Jahren festhalten ... Die Volljährigkeitsgrenze hat sich national wie international durchgesetzt und bewährt ... Es wäre unlogisch, einerseits wählen zu dürfen, andererseits aber ohne die Zustimmung der Eltern keinen Handyvertrag abschließen zu können.“

Unter Mitwirkung der Grünen und der Linkspartei wurde das Wahlrecht bereits in Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein entsprechend geändert. Die nunmehr in Berlin oppositionellen Grünen und die Linkspartei zeigten sich über den Vorstoß der Landesregierung erfreut. 

Linke-Fraktionschefin Anne Helm wurde sogar grundsätzlich: „Daher ist es urdemokratisch, Jugendlichen so früh wie möglich die Chance zu geben, Einfluss auf die Zusammensetzung dieser Parlamente zu nehmen.“ Die Vorsitzende der Grünen-Fraktion, Bettina Jarasch, begründete ihre Zustimmung damit, dass in der Politik regelmäßig einschneidende Entscheidungen getroffen würden, welche die Zukunft und das zukünftige Leben junger Menschen beträfen. Deshalb stünden die Grünen für diese Verfassungsänderung bereit. 

SPD-Fraktionschef Raed Saleh freut das: „Mehr Beteiligung und Stimmrecht können nur gut sein.“ Die FDP ist bei den Wiederholungswahlen im vergangenen Februar aus dem Abgeordnetenhaus geflogen. CDU-Fraktionsvorsitzende Dirk Stettner verspricht, die CDU sei jetzt mit im Boot. Man werde die Gesetzesänderung zügig auf den Weg bringen, so wie es im Koalitionsvertrag vereinbart sei. 

Carsten Schatz, Co-Fraktionschef der Linkspartei, denkt schon weiter: Viele Jahre sei das Vorhaben „an der Blockade von Konservativen“ gescheitert. Wenn Berlin nun, wie bereits andere Bundesländer, das Wahlrecht ab 16 einführe, erhöhe das den Druck, „das Wahlalter endlich auch für den Bundestag herabzusetzen“. 

Genau das hatten die Grünen 2021 im Bundestag gefordert, aber CDU, SPD und AfD waren dagegen, während auch dort die FDP eine solche Absenkung befürworteten. Bei der Europawahl im Frühjahr 2024 können in Deutschland auch 16- und 17-Jährige mitwählen.

SPD, Grüne und FDP hatten im November im Bundestag eine Änderung des Europawahlgesetzes gegen die Stimmen von Union und AfD beschlossen. Eine Ini­tiative zur Absenkung des Lebensalters für Strafmündigkeit gibt es hingegen nicht. In Frankreich, Dänemark, Italien und Polen kann erst mit 18 Jahren gewählt werden.