Die Bundesregierung hat stets bestritten, dass die ihr untergeordneten Dienststellen und Behörden Informationen über die Sichtung unbekannter Flugobjekte (Ufos) sammeln und in diesem Zusammenhang entsprechende Akten anlegen. So antwortete der damalige Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, Peter Altmaier (CDU), auf eine entsprechende Anfrage des FDP-Bundestagsabgeordneten Hartfried Wolff im Juni 2008: „Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über Sichtungen sogenannter Ufos beziehungsweise Außerirdischer in Deutschland vor. Demgemäß sind auch keine Akten über Ufo-Sichtungen vorhanden, die für eine Veröffentlichung in Betracht kämen.“
Auch der scheidende Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND), Gerhard Schindler, behauptete acht Jahre später: „Wir wissen nichts über Ufos.“
Doch das entsprach in beiden Fällen nicht der Wahrheit, wie eine Akte des BND mit dem Titel „DDR Grenzsperranlagen an der IDG – UFO“ zeigt, die im Jahr 1991 geschlossen wurde. Auf den Seiten 177 bis 244 des Ordners, der mittlerweile zum Bestand des Bundesarchivs gehört, sind zahlreiche Sichtungen „unbekannter Flugobjekte im Grenzgebiet der DDR“ sowie deren Untersuchung und die daraus resultierenden Schlussfolgerungen dokumentiert. Dabei wurden die meisten Ufos als unbemannte, acht Meter lange Aufklärungsdrohnen vom Typ Tupolew M-143 beziehungsweise WR-3 identifiziert.
Diese kamen seitens der DDR-Volksarmee und der Gruppe der Sowjetischen Streitkräfte in Deutschland (GSSD) ab 1976 zum Einsatz. Allerdings gab es auch Ausnahmen, bei denen es sich nach Auffassung des BND nicht um solche Drohnen oder Hubschrauber, Wetterballons und Ähnliches handeln konnte.
Beispielsweise schilderte die Grenzschutzstelle Puttgarden auf der Insel Fehmarn einen Vorfall am frühen Morgen des 26. August 1986, der von drei Beamten bestätigt wurde. Ein unbekanntes Flugobjekt glitt mit niedriger Geschwindigkeit und „leise summend“ auf den Fährbahnhof zu. Dabei erstrahlte es in derart gleißendem Licht, dass Größe und Form des Ufos nicht erkennbar waren.
Eine weitere unheimliche Beobachtung machten bundesdeutsche Grenzschützer am 13. November 1984 in der Nähe von Finsterau an der Grenze zur Tschechoslowakei. Vier geräuschlose Flugobjekte unbekannter Natur bewegten sich blinkend über dem Gebiet des Nachbarlandes. Gleichfalls keine endgültige Erklärung fand der BND für die fünf „unbekannten Schwebeflugobjekte“, die am 29. März 1986 im Raum Heinersdorf an der bayerisch-thüringischen Grenze auftauchten. Diese zogen ebenso langsam wie still in gerader Linie mit jeweils einem Kilometer Abstand über den Nachthimmel.
Als Konsequenz aus solchen mysteriösen Sichtungen richtete der BND verschiedene Amtshilfeersuchen an die Bundeswehr oder andere Stellen, und manchmal tragen die Berichte dann auch den handschriftlichen Vermerk: „Bitte einen ‚Ufo-Vorgang‘ anlegen!“ Das deutet auf das Vorhandensein weiterer deutscher Ufo-Akten hin.W.K.