17.11.2025

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Folge 30-23 vom 28. Juli 2023 / Grundsteuerreform / Höhere Steuern als Mittel gegen Wohnungsnot? / Regierung will Spekulationen eindämmen – Kritiker sprechen von einer Strafsteuer für private Eigentümer

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 30-23 vom 28. Juli 2023

Grundsteuerreform
Höhere Steuern als Mittel gegen Wohnungsnot?
Regierung will Spekulationen eindämmen – Kritiker sprechen von einer Strafsteuer für private Eigentümer

Viele Städte beabsichtigen, im Zuge der Grundsteuerreform ab Januar 2025 die sogenannte Grundsteuer C einzuführen. Diese betrifft Grundstücke, die sofort bebaut werden können. In Zeiten knapper Zinsen kommt es immer wieder vor, dass Spekulanten Grundstücke erwerben, um sie später gewinnbringend zu veräußern. Die neue Abgabe soll Anreize für die Eigentümer schaffen, ihre unbebauten, aber baureifen Grundstücke doch mit Wohnraum zu bebauen. 

So kann der Wohnraummangel vor allem in Ballungsgebieten gemindert werden, und die Kommunen erhöhen ihre Einnahmen, so das Kalkül. Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel sagte kürzlich, dass es um die Besteuerung von wirtschaftlichen Einheiten gehe, auf denen eine Mehrfamilienhaus-Bebauung mit drei oder mehr Wohnungen möglich ist. Härten sollten vermieden werden, es dürfe nicht die Oma treffen, die ein Grundstück zur Bebauung für ihre Enkel zurückhält. Offenbar hat man in der Hansestadt die derzeitige Lage des Bausektors sowie die gestiegenen Kosten im Blick, denn wenn die Steuerpflichtigen nachweisen, dass eine sofortige Bebauung aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen kann, soll es Ausnahmen geben, so der Senator. Notverkäufe an Spekulanten sollen so verhindert werden.

Einige Bundesländer, wie Bayern, haben entschieden, die Grundsteuer C nicht einzuführen. Haus und Grund Bayern lehnt die Einführung einer als Grundsteuer C getarnten Strafsteuer ab. Die Argumentation, dass Spekulanten ein Riegel vorgeschoben werden soll, ziehe nicht, denn Unternehmen, die mit Immobilien spekulieren, verfügten regelmäßig über ausreichend Kapital, um auch eine Strafsteuer wie die Grundsteuer C zu bezahlen. Die gezahlte Grundsteuer würde beim Verkauf des Grundstücks über den Preis an den Erwerber weitergereicht. Gemeinden, die selbst eine hohe Zahl von unbebauten Grundstücken halten, sind von der Grundsteuer C ausgenommen. Die Abgabe benachteilige vor allem private Eigentümer, die oft gar nicht spekulierten. Um Spekulanten den Boden zu entziehen, müsse mehr Bauland ausgewiesen werden. Ein höheres Angebot dämpfe den Preisanstieg.

Eine Grundsteuer C hat es schon einmal gegeben. Sie wurde 1960 eingeführt und musste nach nur zwei Jahren wieder aufgegeben werden. Damals hieß sie Baulandsteuer. Sie hatte zu einer Konzentration der Grundstücke bei wohlhabenden Bevölkerungsgruppen geführt, während finanzschwache Bürger dazu gezwungen waren, wegen der hohen Steuer ihre Grundstücke zu verkaufen. MRK