Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) ist dem Ziel näher gerückt, dass in den USA keine Klage auf Rückgabe des Welfenschatzes zugelassen wird. Nachdem der Oberste Gerichtshof der USA schon 2021 einen entsprechenden Antrag der Kläger abgewiesen hatte, folgte jetzt das Berufungsgericht in Washington D.C. Seit 2008 machen Erben eines Frankfurter Kunsthändlers Restitutionsansprüche in den USA geltend. Da es sich nicht um Raubkunst handele, wies bereits 2017 ein Gericht die Zuständigkeit der USA in diesem Fall ab. Bei dem Welfenschatz handelt es sich um den ehemaligen Reliquienschatz im Braunschweiger Dom. Einen Teil davon erwarb 1935 der preußische Staat von einem Konsortium aus Kunsthändlern. Nach dem Zweiten Weltkrieg ging er in das Eigentum der SPK über.tws


