15.11.2025

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Folge 35-23 vom 01. September 2023 / Kriminalmuseum / Zaubersprüche und Schatzregale / Wem gehört das Rheingold? – Rothenburg ob der Tauber leistet sich einen tiefen Griff in die Schatzkiste

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 35-23 vom 01. September 2023

Kriminalmuseum
Zaubersprüche und Schatzregale
Wem gehört das Rheingold? – Rothenburg ob der Tauber leistet sich einen tiefen Griff in die Schatzkiste
Helga Schnehagen

Es ist ein Glücksfall für das Mittelalterliche Kriminalmuseum in Rothenburg ob der Tauber, dass es in Markus Hirte einen Direktor hat, der nicht nur ein erfahrener Jurist ist, sondern sich auch leidenschaftlich für Rechts- und Kulturgeschichte interessiert. Mit der aktuellen Sonderausstellung „Schatz und Schatzsuche in Recht und Geschichte“ (Laufzeit mindestens bis Ende des Jahres) wird dadurch eine museale Neuheit präsentiert: Rechtstexte von der Antike bis heute neben Kunstobjekten seit dem Mittelalter. 

Verblüffend zahlreich vertreten ist dabei die Zauberbücher-Literatur. Denn vom Ende des Mittelalters bis ins 19. Jahrhundert war die Suche nach Schätzen immer auch ein magisches Unternehmen mit Zauberern und Geisterwesen. So glaubte nicht nur der humanistische Arzt und Alchemist Paracelsus (1493/94–1541) an die Existenz von Naturgeistern, die seiner Ansicht nach ihre Schätze absichtlich vor den Menschen versteckten, um deren Habgier nicht zu fördern.

Habgier oder Neugier? Noch immer wird nach dem von Hagen im Rhein versenkten sagenhaften Nibelungenschatz gesucht. Dabei saß man auch in jüngerer Zeit wieder mit Pendeln über Karten und ging mit Wünschelruten über verlandete Rheinarme. Nach einem Pressebericht wäre das „Rheingold“ heute etwa 430 Millionen Euro wert.

Wem würde der Schatz gehören? Diese Frage regelte bereits der römische Kaiser Hadrian (67–138). Die nach ihm benannte Hadrianische Teilung wurde mit dem Paragrafen 984 ins deutsche Bürgerliche Gesetzbuch übernommen. Danach gehört der Schatz je zur Hälfte dem Finder und dem Eigentümer des Fundortes. Überlagert wird diese Regelung jedoch durch das jeweils eigene Schatzregal der einzelnen Bundesländer. In Rheinland-Pfalz werden Bodenfunde Eigentum des Landes, wenn sie von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung sind, bei staatlichen Nachforschungen oder in Grabungsschutzgebieten entdeckt wurden. 

Seit dem 1. Juli gilt auch in Bayern, als letztem Bundesland, das Schatzregal. Danach müssen Schatzsucher, die auf bayerischem Boden archäologische Funde entdecken, diese künftig an den Freistaat abtreten. Auch der Einsatz von Metalldetektoren auf eingetragenen Bodendenkmälern ist jetzt grundsätzlich verboten. 

Niedersachsen hatte bereits ein Schatzregal verabschiedet, als Archäologen 2011 unweit des Syker Ortsteils Gessel im Landkreis Diepholz einen etwa 3300 Jahre alten Goldhort mit 117 Teilen fanden, einen der größten bronzezeitlichen Goldschätze Mitteleuropas. Als um dessen Verbleib gerungen wurde, gehörte er nach geltendem Recht dem Land Niedersachsen und somit ins Landesmuseum Hannover, wo er auch ausgestellt ist. Das Syke Kreismuseum darf in dem 2020 eröffneten Neubau für den Schatz daher nur Kopien sowie wechselnde Originalleihgaben aus dem Landesmuseum präsentieren.

Mittelalterliches Kriminalmuseum, Burggasse 3–5, 91541 Rothenburg ob der Tauber, geöffnet täglich von 10 bis 18 Uhr, Eintritt: 9 Euro.

www.kriminalmuseum.eu