22.06.2026

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Folge 36-23 vom 08. September 2023 / Meldungen

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 36-23 vom 08. September 2023

Meldungen

Prags deutsche Grundstücke

Prag – Im Zuge der Digitalisierung der tschechischen Ämter treten zunehmend Datenlücken in den Grundbüchern zutage. Inzwischen fehlen bei rund 150.000 Immobilien Angaben über die Eigentümer. Darunter fallen etwa 3500 Gebäude und knapp 200 Quadratkilometer Ackerland, eine Fläche von der halben Größe Bremens. Nach Angaben des Amtes für die Vertretung des Staates in Immobilienangelegenheiten handelt es sich bei den nicht zu ermittelnden Eigentümern wohl in aller Regel um vertriebene Deutsche. Die unklaren Vermögensverhältnisse blockieren die Entwicklung vieler Gemeinden, etwa weil sie die Verlegung von Wasser- und Stromleitungen verhindern. Allerdings wird Tschechien dieses Problem nur noch bis Ende 2023 haben. Dann greift ein Gesetz aus dem Jahre 2014, dem zufolge „herrenlose“ Immobilien automatisch an den Staat fallen. W.K. 





US-Regierung verklagt SpaceX 

Washington – Die US-Regierung hat das Raumfahrt-Unternehmen SpaceX von Elon Musk wegen angeblicher Diskriminierung von Asylsuchern verklagt. Laut dem Justizministerium in Washington seien diese Nichtamerikaner bei der Einstellung benachteiligt worden. Musk konterte mit einem Verweis auf die Bestimmungen des Regelwerkes International Traffic in Arms Regulations (ITAR) über den Handel mit Waffen, Rüstungs- und Verteidigungsgütern, denen zufolge US-Unternehmen, die über fortschrittliche Waffentechnologien verfügen, wie eben Raketen mit interkontinentaler Reichweite, nur Personen beschäftigen dürfen, die entweder US-Bürger oder Inhaber einer dauerhaften Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung (Greencard) sind. Insofern habe sich SpaceX lediglich an geltendes Recht gehalten. Im Falle einer Verurteilung müsste Musks Unternehmen den abgewiesenen Asylsuchern Schadensersatz zahlen. W.K.





Gerichtshof greift durch

Pretoria – Der Oberste Gerichtshof Südafrikas in Pretoria hat die Offenlegung der Verträge über den Kauf von COVID-19-Impfstoffen zwischen der südafrikanischen Regierung und den Vakzin-Herstellern angeordnet. Dem vorausgegangen war eine Klage der Nichtregierungsorganisation Health Justice Initiative. Neben den eigentlichen Verträgen muss Gesundheitsminister Joseph Phaahla auch sämtliche Absichtserklärungen, Protokolle von Verhandlungssitzungen sowie die komplette Korrespondenz im Zusammenhang mit dem Erwerb der Impfstoffe zugänglich machen. Phaahla wollte dies unbedingt verhindern, indem er argumentierte: „Die Klauseln verbieten jede Offenlegung der Beschaffungsbedingungen ohne die Zustimmung der Hersteller, und jede Offenlegung stellt einen Vertragsbruch dar.“ Das Gericht gab jedoch dem allgemeinen Informationsinteresse den Vorrang. Nun bleibt der Regierung nur noch der Gang zum Verfassungsgerichtshof. W.K.