Brandenburg ist das bislang einzige Bundesland, in dem zwei parlamentarische Ausschüsse zur „Untersuchung der Krisenpolitik der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der Erkrankung COVID-19“ eingesetzt wurden. Im ersten Fall soll es um „das Handeln (oder Unterlassen) der Brandenburger Landesregierung, der politischen Leitungen der zuständigen Ministerien und der ihrer Fach-, Rechts- und Dienstaufsicht unterliegenden Behörden“ bis September 2020 gehen und im zweiten um die Zeit danach. Das Ganze erfolgte auf Initiative der AfD, welche im Potsdamer Landtag eine qualifizierte Minderheit bildet und dadurch Untersuchungsausschüsse erzwingen kann.
Die siebte und diesmal teilöffentliche Sitzung des UA Corona 2 mit etwa 30 Beobachtern und 21 Abgeordneten fand am 1. September statt. Sie diente der Vernehmung der Zeugen Lothar Wieler, ehemals Präsident des Robert-Koch-Instituts (RKI), und Brigitte Keller-Stanislawski, früher Leiterin der Abteilung Sicherheit von biomedizinischen Arzneimitteln und Diagnostika am Paul-Ehrlich-Institut (PEI). Dabei verlief die Befragung von Wieler in mancherlei Hinsicht skandalös.
So ließ der Ausschussvorsitzende Danny Eichelbaum (CDU) viele Fragen von AfD und CDU nicht zu, weil sie angeblich keinen Bezug zu Brandenburg oder zur Aufgabe des UA Corona 2 aufwiesen. Somit blieb beispielsweise die fälschlich behauptete Überlastung der Intensivstationen unerörtert.
Eskortiert vom Ministerium
Zudem legte Wieler eine drei Seiten lange „Aussagegenehmigung“ des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) vor, welche seine Antwortmöglichkeiten erheblich einschränkte. Dieses Papier war den Ausschussmitgliedern erst am Vorabend der Befragung zugegangen. Darüber hinaus wurde der Antrag der AfD zurückgewiesen, die Genehmigung öffentlich zu verlesen, um so transparent zu machen, worüber der Zeuge nicht reden darf.
Schließlich kam Wieler in Begleitung des Leiters der Unterabteilung 61 (Gesundheitssicherheit) im Hause Lauterbach, Heiko Rottmann-Großner. Der hatte ganz offensichtlich die Aufgabe, darüber zu wachen, dass der Ex-RKI-Chef sich an seine Aussagegenehmigung hielt. In diesem Zusammenhang stand Rottmann-Großner auch im ständigen Kontakt mit Wieler (siehe unten).
Dennoch waren dessen Aussagen entlarvend, denn sie enthielten zahlreiche problematische Behauptungen. So meinte der ehemalige RKI-Chef, Ungeimpfte hätten ein acht Mal höheres Risiko gehabt, auf der Intensivstation zu landen als Geimpfte. Den Nachweis hierfür blieb er aber schuldig. Das galt gleichermaßen für das Postulat von den 10.000 Menschen in Deutschland und 14,4 Millionen Personen weltweit, welche durch die Corona-Vakzine gerettet worden seien. Des Weiteren sprach der Veterinärmediziner und Fachtierarzt für Mikrobiologie von einer Corona-Letalität von einem Prozent, obwohl diese deutlich darunter lag, und leugnete das Bestehen einer natürlichen Immunität gegen SARS-CoV-2, welche sich in Wahrheit aber darin zeigt, dass die Mehrheit der Infizierten keine nennenswerten Symptome entwickelte. Ebenso hielt Wieler die Probleme nach der Impfung von Schwangeren für „vernachlässigbar“. Aufschlussreich war des Weiteren das Pochen des heutigen Sprechers des Clusters Digital Health am privaten Hasso-Plattner-Institut in Potsdam auf die vermeintlich hohe Wirksamkeit von Lockdowns.
Dabei betonte Wieler aber zugleich, keinerlei Verantwortung für die Lockdowns zu tragen: Das RKI sei immer nur beratend tätig gewesen. Daher dürfe man die „Empfehlungen“ des Instituts nicht als bindend für die Politik beziehungsweise Justiz und Verwaltung ansehen. Und hinsichtlich der Frage der Impfnebenwirkungen könne er nur auf die Ständige Impfkommission und das Paul-Ehrlich-Institut verweisen.
Weder willens noch in der Lage
Bei anderer Gelegenheit verschanzte sich Wieler hinter seiner beschränkten Aussagegenehmigung, so beispielsweise, als es um die Rolle des Generalstabsarztes Hans-Ulrich Holtherm ging, der im März 2020 zum Leiter der neuen Abteilung 6 (Gesundheitsschutz, Gesundheitssicherheit, Nachhaltigkeit) im Bundesgesundheitsministerium avancierte und zugleich als Chef des Krisenstabes Corona-Pandemie des BMG und Chief Medical Officer (CMO) der Bundesrepublik fungierte. Zwar bejahte der ehemalige RKI-Präsident, dass er Holtherms Anweisungen zu folgen hatte, verweigerte aber die Auskunft darüber, wie diese lauteten.
Zunächst gelang es Wieler recht gut, die Contenance zu bewahren, bis ihn die Abgeordnete Saskia Ludwig von der CDU mit seinen unzutreffenden Aussagen über Ungeimpfte und den willkürlichen Anordnungen über den Genesenenstatus konfrontierte. Da stilisierte er sich vehement zum Opfer bösartiger Unterstellungen.
Letztendlich konnte die Einvernahme Wielers keinen Beitrag zur Beantwortung der Frage liefern, bei wem denn nun während der Corona-Pandemie die konkrete Verantwortung für die verhängten Maßnahmen lag – und zu einem klaren Eingeständnis von Fehlern kam es auch nicht. Allerdings musste Wieler zumindest zugeben, dass das RKI weder willens noch in der Lage war, für eine zuverlässige Datenerfassung rund um Corona und die Impfungen zu sorgen, weswegen unter anderem der Impfstatus von 75 Prozent der COVID-19-Kranken ungeklärt blieb. Ebenso bestätigte er die mangelnde Eignung von PCR-Tests für den Nachweis, ob jemand infektiös sei. Auch musste Wieler zugeben, dass das RKI die Wirksamkeit der Corona-Impfungen bislang durch keine Vorlage eigener Studien belegen konnte.
Insofern könnten auch die bruchstückhaften Äußerungen des einstigen RKI-Präsidenten durchaus noch Wirkung entfalten, wenn es zu einer juristischen Aufarbeitung der Corona-Pandemie und -Impfkampagne kommt. Das gilt gleichermaßen für die Einlassungen von Keller-Stanislawski. Aus diesen ging sehr deutlich hervor, dass das PEI angesichts der Vielzahl der Impfnebenwirkungen überrascht und zugleich organisatorisch komplett überfordert war.