Zur Eindämmung der illegalen Einwanderung nach Deutschland hat die damalige schwarz-rote Bundesregierung im Jahr 2015 an der bayerisch-österreichischen Grenze stationäre Kontrollen eingeführt. Die punktuellen Kontrollen werden seitdem in regelmäßigen Abständen verlängert, sie gelten als Erfolg.
Erst im August hatte Bundeskanzler Olaf Scholz bei einem Besuch in Salzburg die Kontrollen an der bayrisch-österreichischen Grenze als „unverzichtbar“ bezeichnet und eine Aufhebung der Kontrolle abgelehnt. Die Innenminister Sachsens und Brandenburgs (beide CDU) fordern mittlerweile seit Monaten, auch an ihren Landesgrenzen zu Polen stationäre Kontrollen einzuführen.
Auf entsprechende Forderungen von Unionspolitikern entgegnete das von Nancy Faeser geführte Bundesinnenministerium, die Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen im Schengen-Raum sei eine „ultima ratio“. Auch der Ostbeauftragte der Bundesregierung, der SPD-Politiker Carsten Schneider, bezeichnete gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland stationäre Grenzkontrollen als „nicht angemessen“. Es wäre ein starker Eingriff für die grenznahen Regionen und die vielen Berufspendler“, so Schneider. Er verwies dabei auch auf Schleierfahndungen, die bereits durchgeführt werden.
Tatsächlich haben diese Fahndungen im grenznahen Bereich bislang nicht dazu geführt, dass die Zahl illegaler Einreisen abnimmt. Nach Angaben der Bundespolizei sind von Januar bis Juni insgesamt 45.340 Menschen ohne Einreise-Erlaubnis ins Land gekommen. Das waren 56 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.
Angesichts der Weigerung von Bundesinnenministerin Faeser, Kontrollen wie an der bayerisch-österreichischen Grenze Kontrollen durchführen zu lassen, setzen Brandenburg und Sachsen inzwischen verstärkt ihre Landespolizei ein. Sachsen schickt bereits mehr Landespolizisten in die Grenzregionen. Auch Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) kündigte an, zur Unterstützung der Bundespolizei demnächst auch Landespolizisten in den grenznahen Bereich schicken zu wollen.
Landespolizei stößt an ihre Grenzen
Anita Kirsten, Chefin der Gewerkschaft der Polizei Brandenburg, warnte angesichts der Ankündigung allerdings bereits vor einer zusätzlichen Belastung der Landespolizisten durch mehr Arbeit und mehr Aufgaben. Kirsten bezweifelte zudem, ob es mit der angekündigten Entsendung von Polizeibeamten in den grenznahen Bereich gelingen wird, „die Flüchtlingsströme zu beenden“.
Tatsächlich stellte der Einsatz von Landespolizei keinen vollwertigen Ersatz für stationäre Grenzkontrollen durch die Bundespolizei dar. Der Bundesvorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, Heiko Teggatz, machte Anfang September darauf aufmerksam, dass es einen gravierenden Unterschied macht, ob Landespolizisten im grenznahen Raum Schleierfahndung nach Schleusern und illegal Eingereisten machen oder ob die Bundespolizei direkt an der Grenze der Bundesrepublik kontrolliert.
Die Bundespolizisten, die seit 2015 an der bayerisch-österreichischen Grenze im Einsatz sind, agieren nämlich in juristischer Sicht als Grenzbehörde. Dies ist bei anderen Schengen-Binnengrenzen ohne stationäre Kontrollen nicht der Fall. Als Grenzbehörde darf die Bundespolizei sogenannte grenzpolizeiliche Maßnahmen nach dem Aufenthaltsgesetz treffen. Zu diesen Maßnahmen gehören unter anderem auch Zurückweisungen und das Zurückschieben von Ausländern.
An der bayerisch-österreichischen Grenze hat die Bundespolizei im Jahr 2022 in etwa 14.500 Fällen von solchen Möglichkeiten Gebrauch gemacht.H.M.


