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Folge 39-23 vom 29. September 2023 / vierte Gewalt / Wie die Medien für Biden trommeln

© Preußische Allgemeine Zeitung / Folge 39-23 vom 29. September 2023

vierte Gewalt
Wie die Medien für Biden trommeln

Die meisten wichtigen US-amerikanischen Medien berichten positiv über Joe Biden. Ein Grund ist die ideologische Ausrichtung der Verantwortlichen. Doch offenbar gibt es auch noch andere Gründe für eine Biden-freundliche Propaganda. Wie die „New York Post“ enthüllte, haben die Open Society Foundations des Milliardärs und angeblichen „Philanthropen“ George Soros allein 2020 und 2021 5,5 Millionen US-Dollar an die linksradikale Accelerate Action Inc. gezahlt, damit diese unter der Jugend Amerikas Stimmung zugunsten von Biden macht und die Akzeptanz des politischen Programms des Präsidenten erhöht. So flossen beispielsweise 300.000 Dollar über Accelerate Action an die Influencer-Gruppe „Gen-Z for Change“, die sich zuvor „Tik Tok for Biden“ genannt hatte.

Das alles scheint dem Weißen Haus aber nicht mehr auszureichen, seit das Repräsentantenhaus am 12. September eine formelle Amtsenthebungsuntersuchung gegen den Präsidenten initiierte. Denn kürzlich schickten die Anwälte der US-Regierung Musterschreiben an die Führungskräfte der Medienkonzerne im Lande, in denen sich unter anderem diese Passage findet: „Es ist an der Zeit, dass die Medien die Republikaner im Repräsentantenhaus genauer unter die Lupe nehmen, weil sie ein Amtsenthebungsverfahren eingeleitet haben, das auf Lügen beruht.“ Dies sollte „die Alarmglocken bei den Nachrichtenorganisationen läuten lassen“. Dazu fügte das Weiße Haus gleich noch ein 14 Seiten langes „Faktenblatt“ hinzu, das die gewünschte Art der Berichterstattung skizzierte.

Der Fernsehsender CNN machte das Schreiben publik, obwohl er Bidens Demokraten nahesteht, und löste damit heftige Diskussionen aus. Davon unberührt blieben allerdings die deutschen „Qualitätsmedien“. Sie verschweigen den Vorfall. Stattdessen vermeldete der „Spiegel“ nur, Biden bestreite alle Vorwürfe der Republikaner, die auch „keine Belege für wirkliches Fehlverhalten“ vorweisen könnten.W.K.