An markigen Worten mangelte es nicht, als in der baden-württembergischen Hauptstadt Stuttgart eine erste Bilanz gezogen wurde. „Härteste Maßnahmen“ wurden gefordert, und Politiker aller Couleur schlossen sich der Bundesinnenministerin Nancy Faeser an, die analysierte, dass ausländische Konflikte nicht in Deutschland ausgetragen werden dürften. Hintergrund waren handfeste Auseinandersetzungen am Rande einer Veranstaltung regierungsnaher eritreischer Vereine in Stuttgart.
Dort versammelten sich 80 bis 90 Menschen zu einem „Eritrea-Seminar“. Diese Veranstaltungen gibt es laut Polizeiangaben bereits seit rund 40 Jahren. Seminare und private Veranstaltungen von eingetragenen Vereinen sind nicht genehmigungspflichtig. Hierzulande werden die Veranstaltungen vom Zentralrat der Eritreer in Deutschland durchgeführt oder von örtlichen Vereinen wie dem „Verband der eritreischen Vereine Stuttgart und Umgebung e.V.“
Gewalt auch in anderen Ländern
Zu Ausschreitungen kam es bereits im Frühsommer in der hessischen Stadt Gießen. Doch die Tumulte beschränken sich nicht ausschließlich auf den bundesdeutschen Raum. Es gab sie auch in der Schweiz, in Norwegen, in Israel oder in Kanada. Die eritreische Gesellschaft ist seit Jahrzehnten tief gespalten. Die Eritreer, die teilweise auch die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, sind in den 1980er Jahren während des Unabhängigkeitskriegs von Äthiopien geflüchtet. Darunter viele Anhänger der damaligen Befreiungsfront, die seit 1991 die Regierung stellt.
Ausländische Beobachter attestierten der Regierung des ostafrikanischen Staates eindeutig autoritäre Strukturen. In den vergangenen Jahren ist es so zu einer weiteren Fluchtwelle gekommen, diesmal von Regime-Gegnern, die in Deutschland und in anderen westlichen Ländern um Asyl baten. Aus diesem Kreis stammen nun die Gegendemonstranten, die in Stuttgart und in Gießen sprichwörtlich alles kurz und klein schlugen. „Eritrea ist eine der schlimmsten Diktaturen der Welt, und deshalb ist es eben befremdlich, dass Deutsche eritreischer Abstammung diese Diktatur feiern“, erklärte Nicole Hirt vom GIGA Institut für Afrika-Studien, die selbst mehrere Jahre in dem Land gelebt hat, gegenüber dem Deutschlandfunk und fügte hinzu: „Es ist eine Hölle auf Erden.“ Für die sogenannten Eritrea-Seminare hat die Expertin wenig Verständnis, spricht von Propaganda-Shows der Regierung. In Gießen seien sogar Offizielle des Regimes aufgetreten.
Nach dem Fiasko von Stuttgart brannte die Diskussion darüber auf, ob man solche Seminare verbieten könne. Bei den gewalttätigen Protesten wurden insgesamt 27 Polizeibeamte verletzt, sieben von ihnen waren vorläufig dienstunfähig. Der Veranstalter Johannes Russom wusch seine Hände in Unschuld. Gewalt dürfe nicht das Sagen haben, der Schutz der Veranstaltung sei Aufgabe des Staates. Und: Selbstverständlich werde man weitere Seminare durchführen. Russom ist in der Vergangenheit als Sprecher des „Zentralrats der Eritreer in Deutschland“ aufgetreten, der nach eigenen Angaben aus vier Säulen besteht: Eine Säule sei die „Volksfront für Demokratie und Gerechtigkeit“ (PFDJ), die einzige legale Partei des Landes, eine zweite Säule ist der Jugendverband der Partei. Die regierungstreuen Auslands-Eritreer zahlen eine sogenannte Diaspora-Steuer in Höhe von zwei Prozent ihres Einkommens. Damit fließt viel Geld in den 3,8-Millionen-Einwohner-Staat. In Deutschland leben derzeit rund 90.000 Menschen aus dem ostafrikanischen Land.
Gewalttäter sind Asylsucher
Es scheint, als sei der deutsche Staat wieder einmal machtlos sei. Die wütenden Forderungen nach Verboten, Schnell-Verfahren oder gar Abschiebungen dürften wirkungslos verpuffen. Denn Veranstalter wie Russom besitzen in den meisten Fällen die deutsche Staatsbürgerschaft. Die Gegendemonstranten sind in aller Regel anerkannte Asylsuchende. „Wenn Politiker in Baden-Württemberg fordern, Gewalttäter sofort auszuweisen, dann sollten sie bedenken, wohin sie die Menschen abschieben wollen. Zurück in einen Terrorstaat“, so der Stuttgarter Linken-Stadtrat Luigi Pantisano. Für eine Abschiebung dürfte es schlicht und ergreifend keine rechtliche Handhabe geben.


